Unterhalts-, Sonder- und teilweise Ergänzungsreinigung in 8 Objekten der Stadt Bielefeld für den Zeitraum vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027 plus drei Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten
drei Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten
Nutzung von umweltfreundlichen Reinigungsmitteln
Tariflohn
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Auftragserteilung erfolgt - nach der vorrangigen Erfüllung aller in der Leistungsbeschreibung geforderten Kriterien - auf das wirtschaftlichste Angebot bezogen auf zu 30% (max. 3.000 zu erreichende Punkte) auf die Summe der produktiven Stunden/täglich der Unterhaltsreinigung für das Los, zu 10% (max. 1.000 zu erreichende Punkte) auf die Summe der jährlichen Objektleiterstunden für das Los und zu 60 % (max. 6.000 zu erreichende Punkte) auf den Gesamtpreis (Jahresangebotssumme) für das Los.
Die Bestätigungen der Objektbesichtigungen oder Eigenerklärung, dass das Objekt derzeit gereinigt wird, sind zwingend mit dem Angebot einzureichen. Ansonsten muss das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.
Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i.V.m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023. Die beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist anhand des beigefügten Vordruckes "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB" zu bestätigen.
Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen ist als Vordruck beigefügt.
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Vor Auftragserteilung hat der Auftragnehmer auf besondere Anforderung der Auftraggeberin einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, vorzulegen. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt.Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Angabe über die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte und ihre Funktionen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe über die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte und ihre Funktionen
Angabe des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes der Leistungsarten, die Gegenstand der Vergabe sind (Unterhalts-, Sonder- und Ergänzungsreinigung), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes der Leistungsarten, die Gegenstand der Vergabe sind (Unterhalts-, Sonder- und Ergänzungsreinigung), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Betriebsbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Betriebsbeschreibung mit mindestens folgenden Angaben: Name und Anschrift des Hauptfirmensitzes, Rechtsform, Erreichbarkeit mit Telefon- und Telefaxnummer und E-Mail-Adresse sowie Nennung der Niederlassungen. Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit folgenden Mindestsummen verfügen:
Personenschäden: 3.000.000,00 EURSachschäden: 3.000.000,00 EURBearbeitungsschäden: 3.000.000,00 EURAllmählichkeitsschäden: 3.000.000,00 EUR Umweltschäden: 3.000.000,00 EURVermögensschäden: 500.000,00 EURSchlüsselverlust: 125.000,00 EUR
Sollten die o.g. Mindestsummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Bieter zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestsummen bestehen wird. Für den Nachweis reicht eine Eigenerklärung. Vor Vertragsabschluss hat der Bieter der Auftraggeberin auf besondere Anforderung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Angabe von mindestens drei Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe von mindestens drei Referenzen der in den letzten drei Geschäftsjahren gegenüber öffentlichen oder privaten Auftraggebern erbrachten Unterhalts-, Sonder- und Ergänzungsreinigungen vergleichbaren Umfanges mit Angaben zum Auftraggeber, Auftragsumfang in m2, Beschreibung der vergleichbaren Leistung, Leistungszeitraum sowie Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners. Der Auftraggeber behält sich vor, kurzfristig eine Besichtigung der Referenzobjekte vorzunehmen. Der Umfang ist vergleichbar, wenn dieser mindestens 70 % des hier ausgeschriebenen Auftragsumfanges, also mindestens 3.913,98 m2 für Los 1 und mindestens 4.999,82 m2 für Los 2, entspricht.
§ 17 VOL/B
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.Auf besondere Aufforderung ist vor Zuschlagserteilung ein vollständig ausgefüllter Vordruck "Berechnung des Stundenverrechnungssatzes für die Unterhaltsreinigung" einzureichen. Für die Ermittlung der Stundenverrechnungssätze ist mindestens der Tariflohn des Lohntarifvertrages für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung zu kalkulieren, der zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns gültig ist. Bei Unterschreitung des Tariflohns ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.Nach der Auftragserteilung ist die Erklärung, dass die persönliche und telefonische Erreichbarkeit eines kompetenten, autorisierten, deutschsprachigen Mitarbeiters vor Ort (im Objekt) gewährleistet ist und dessen Name, Anschrift und Telefonnummern (Festnetz und Handy) sofort mitzuteilen.