Die Stadt Bielefeld schreibt die Lieferung von Lehrmitteln für Naturwissenschaften am Gymnasium Heepen - Standort Beckerstraße als offenes Verfahren entsprechend der Vergabeverordnung und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in zwei Losen aus:
Los 1 - Lehrmittelausstattung
Los 2 - Lehrmittel mit Komponenten nebst Zubehör, die aufgrund des pädagogischen Konzeptes der Schule WLAN-fähig sein müssen
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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§ 56 VgV
Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Eigenerklärung soll verwendet werden. Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung vor Auftragserteilung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist).
Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss mindestens drei Referenzen über vergleichbare Lieferleistungen von Lernmitteln innerhalb eines Mitgliedsstaates der europäischen Union oder der Schweiz nachweisen, die nicht älter als aus dem Jahr 2023 sein dürfen.Vergleichbar ist eine Referenz, wenn die Summe des Auftrages mindestens 60% der Angebotssumme (brutto) entspricht. Wird für mehrere Lose ein Angebot abgegeben, beziehen sich die 60 % auf die Summe der Angebotspreise (brutto) für alle angebotenen Lose.
Neben der Anschrift sind der Ansprechpartner sowie dessen Erreichbarkeit (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie der Auftragsgegenstand und das Jahr der Lieferungen anzugeben.
Die Referenzen sollen dem Angebot beigefügt werden.
§ 17 VOL/B
Geplanter Ausführungszeitraum: 06. Juli 2026, d.h. 14 Tage vor Beginn der Sommerferien in NRW
Der Liefertermin wird 4 Wochen vorher durch den AG bestätigt.Eine Verschiebung des Liefertermins aufgrund des tatsächlichen Baufortschritts von 8 Wochen ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Zum genannten Lieferzeitraum müssen mind. 90% der Produkte geliefert werden. Bei Fristüberschreibung gilt eine Vertragsstrafe gem. § 11 Nr. 2 VOL/B in Höhe von 1/2 von Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, für jede vollendete Woche als vereinbart, wobei jeder Werktag einer angefangenen Woche als 1/6 Woche gerechnet wird, höchstens jedoch 5 % der Bruttoauftragssumme für jedes angebotene Los. Der ggf. fällige Betrag wird von der Rechnung des Auftragnehmers in Abzug gebracht.
Lehrmittelausstattung
Lehrmittel mit Komponenten nebst Zubehör, die aufgrund des pädagogischen Konzeptes der Schule WLAN-fähig sein müssen