Abfuhr und Entsorgung von mit Schadstoffen belasteten und unbelasteten Bodenmieten
Es handelt sich um vier Bodenmieten.Der Auftragnehmer hat die Ausführung der Leistungen verbindlich innerhalb von 20 Werktagen nach dem Tag der Auftragserteilung zu beginnen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Fehlende unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert. Zuschlagsrelevante Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden.
gem. §§ 123 + 124 GWB
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i.V.m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme.Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit folgenden Mindestsummen verfügen:
o für Personenschäden 2.500.000 Euroo Sach- und/ oder Vermögensschäden 2.500.000 Euro
Sollten die o.g. Mindestsummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Bieter zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestsummen bestehen wird. Für den Nachweis reicht eine Eigenerklärung. Vor Vertragsabschluss hat der Bieter der Auftraggeberin auf besondere Anforderung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Dienstleistungen betrifft, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Dienstleistungen betrifft, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Betriebsbeschreibung mit mindestens folgenden Angaben: Name, Anschrift, Rechtsform, Erreichbarkeit mit Telefon- und Telefaxnummer und E-Mail-Adresse. Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist zu beschreiben. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Betriebsbeschreibung mit mindestens folgenden Angaben: Name, Anschrift, Rechtsform, Erreichbarkeit mit Telefon- und Telefaxnummer und E-Mail-Adresse. Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
Angabe von mindestens drei Referenzen von Dienstleistungen vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfanges (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe von mindestens drei Referenzen gegenüber öffentlichen oder privaten Auftraggebern erbrachter Dienstleistungen vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfanges mit Angaben zum Auftraggeber, Auftragsumfang in m3 oder t, Beschreibung der vergleichbaren Leistung inkl. Einsatzort, Leistungszeitpunkt/-zeitraum sowie Name und Telefonnummer des Ansprechpartners.Der Umfang ist vergleichbar, wenn dieser mindestens 70 % des hier ausgeschriebenen Auftragumfanges, also mindestens 1.578 m3 oder 2.840 t, entspricht.Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18.12.2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.
Angabe über die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte und ihre Funktionen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe über die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte und ihre Funktionen
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Vor Auftragserteilung hat der Auftragnehmer auf besondere Anforderung der Auftraggeberin einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, vorzulegen. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt.Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
§ 17 VOL/B
Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme.Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit folgenden Mindestsummen verfügen:-für Personenschäden2.500.000 Euro-Sach- und/ oder Vermögensschäden 2.500.000 Euro.