Hinweis:
Im Vergabemanagement können die im Teilnahmewettbewerb erzielbaren Punkte nur auf der Basis von max. 1.000 Punkten dargestellt werden.
4.3 Wertungskriterien für die Angebote / Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
4.3.1 Allgemeine Hinweise
Der Bieter erhält mit den Vergabeunterlagen die Vergütungszusammenstellung (Anlage 3). Die Vergütungszusammenstellung ist zentraler Bestandteil des Angebots. Formale Fehler oder unvollständige Eintragungen haben daher in der Regel erhebliche Nachteile im Rahmen der Angebotswertung zur Folge. Bei Differenzen zwischen den Preisangaben in dem Angebotsschreiben und der Vergütungszusammenstellung sind die Preisangaben in der Vergütungszusammenstellung maßgeblich.
Die mit "A" gekennzeichneten Kriterien sind im technischen Leistungsverzeichnis durch Ankreuzen der Kästchen mit "Ja" bei Erfüllen des Kriteriums oder mit "Nein" beim Nichterfüllen zu bestätigen.
Diese Ausschlusskriterien sind zwingend zum Zeitpunkt der Submission des Erstangebotes zu erfüllen. Ansonsten wird das Angebot ausgeschlossen.
Das Konzept zur Barrierearmut wird im Rahmen der Angebotsprüfung nicht bewertet. Ein fehlendes Konzept führt zum Ausschluss des Angebotes. Gleiches gilt, wenn das Konzept keine verbindlichen Aussagen zur Umsetzung der Barrierearmut enthält.
4.3.2 Bewertung der Angebote
Die Bewertung erfolgt anhand der folgenden Wertungskriterien:
Gewichtung /
max. erzielbare Leistungspunkte Kriterium
1 50 % - max. 500 Leistungspunkte Angebotspreis
2 25 % - max. 250 Leistungspunkte Projektakteure und Präsentation
Unterteilt in:
2.1 Fachliche Qualifikation und Berufserfahrung mit vergleichbaren Aufgaben
2.2 Gesamteindruck der Projektakteure
2.3 Qualität der Darstellung
3 25 % - max. 250 Leistungspunkte Inhaltliche Bewertung des eingereichten Schulungs- und Implementierungskonzeptes
Unterteilt in:
3.1 Qualität der konzeptionellen Herangehensweise zur Implementierung der Software bei der Auftraggeberin
3.2 Qualität des Schulungskonzepts
Insgesamt können max. 1.000 Leistungspunkte erreicht werden.
Bewertung der Kriterien
Angebotspreis
Die Bewertung des Preises erfolgt, indem für jedes Angebot eine Punktzahl für den wertungsrelevanten Angebotspreis ermittelt wird.
Das Angebot mit dem niedrigsten wertungsrelevanten Angebotspreis erhält die Höchstpunktzahl (500 Punkte).
Die Wertungspunkte des Angebotspreises ergeben sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Wertungspunkte (hier: 500) vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Wertungspunktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote.
Die Wertungspunktzahl des Angebotspreises wird nach der folgenden Formel berechnet:
Preispunkte = 500 Punkte - (500 Punkte*((Angebotspreis-Bestpreis))/Bestpreis)
Bewertung der Projektakteure und der Präsentation
Die Bewertung der Projektakteure und der Präsentation erfolgt anhand folgender Unterkriterien:
2.1 Fachliche Qualifikation und Berufserfahrung mit vergleichbaren Aufgaben
2.2 Gesamteindruck der Projektakteure
2.3 Qualität der Darstellung
Zu 2.1) Fachliche Qualifikation und Erfahrung mit vergleichbaren Aufgaben
Die Bewertung erfolgt anhand der mit dem Angebot eingereichten Personalprofile und der kurzen Darstellung der Profile während der Präsentation. Es wird die fachliche Qualifikation sowie der Berufserfahrung mit vergleichbaren Aufgaben des vorgesehenen Projektteams bewertet.
Die Punktevergabe erfolgt im Anschluss an die Bietergespräche durch eine Jury, die voraussichtlich aus sechs anwesenden Vertreterinnen und Vertretern der Auftraggeberin besteht.
Bei der Bewertung der Qualifizierung des vorgesehenen Projektteams werden folgende Qualifikationen als optimal eingestuft:
Eingesetzt wird ein Projektteam, das mindestens aus folgenden Mitarbeitenden besteht:
Accountmanager (betreut den Kunden als erster Ansprechpartner) und
Projektmanager (betreut vor allem federführend das Implementierungsprojekt)
Positiv bewertet werden hier insbesondere Referenzen bei mindestens zwei vergleichbaren Projekten. Dabei bedeutet "vergleichbar" - auch im Weiteren - ein Projekt, welches den Anforderungen der Ausschlussreferenz (siehe zu 3.1.4., Unterpunkt 2.) im Wesentlichen entspricht.
Es werden folgende Wertungspunkte vergeben:
5 Wertungspunkte, wenn die Qualifizierung des vorgesehenen Projektteams in hohem Maß erfüllt ist
3 Wertungspunkte, wenn die Qualifizierung des vorgesehenen Projektteams erfüllt ist
1 Wertungspunkt, wenn die Qualifizierung des vorgesehenen Projektteams nur in Teilen erfüllt ist
0 Wertungspunkte, wenn die Qualifizierung des vorgesehenen Projektteams nicht erfüllt ist.
Zu 2.2 Gesamteindruck der Projektakteure
Es wird die Präsentationsfähigkeit der geplanten Projektleitung bzw. der Mitarbeitenden des Projektteams, die die Präsentation und das Bietergespräch durchführen, bewertet.
Folgende Wertungspunkte werden vergeben:
5 Wertungspunkte bei einer hohen bis sehr hohen Souveränität
3 Wertungspunkte bei einer durchschnittlichen Souveränität
1 Wertungspunkt bei geringer Souveränität
0 Wertungspunkte bei fehlender Souveränität
Zu 2.3 Qualität der Darstellung
Es wird die Qualität der Darstellung bei der Präsentation bewertet.
Es werden folgende Wertungspunkte vergeben:
5 Wertungspunkte bei einer sehr guten Präsentation
3 Wertungspunkte bei einer guten Präsentation
1 Wertungspunkt bei einer durchschnittlichen Präsentation
0 Wertungspunkte bei einer schlechten Präsentation
Für die Bewertung der Unterkriterien gilt:
Die Jurymitglieder vergeben individuell Bewertungspunkte von 0 bis 5 je Unterkriterium.
Hieraus wird ein Durchschnittswert mit maximal 2 Nachkommastellen gebildet.
Je Unterkriterium muss der Bieter im Durchschnitt jeweils mindestens 1 Bewertungspunkt erreichen, ansonsten wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Aus den erreichten Wertungspunktzahlen der drei Unterkriterien des Zuschlagskriteriums "Bewertung der Projektakteure und der Präsentation" wird das arithmetische Mittel (Summe der erreichten Bewertungspunktzahlen dividiert durch die Anzahl der Unterkriterien (3)) gebildet und mit 50 gewichtet. Die maximal zu erreichende Leistungspunktzahl beträgt 250.
Inhaltliche Bewertung des eingereichten Schulungs- und Implementierungskonzeptes
Die Bewertung des eingereichten Schulungs- und Implementierungskonzepts erfolgt anhand folgender Unterkriterien:
Qualität der konzeptionellen Herangehensweise zur Implementierung der Software bei der Auftraggeberin
3.2 Qualität des Schulungskonzepts
Die Angebote werden inhaltlich anhand des eingereichten Implementierungs- und Schulungskonzeptes gesichtet. Zur Punktevergabe durch die Jury siehe "Projektakteure und Präsentation".
Zu 3.1 Qualität der konzeptionellen Herangehensweise zur Implementierung der Software bei der Auftraggeberin
5 Wertungspunkte für eine Herangehensweise, die besonders schlüssig, innovativ und zielführend ist.
3 Wertungspunkte für eine Herangehensweise, die schlüssig und zielführend ist.
1 Wertungspunkt für eine Herangehensweise, die nur teilweise schlüssig und zielführend ist.
0 Wertungspunkte für eine Herangehensweise, die nicht schlüssig und zielführend ist.
zu 3.2 Qualität des Schulungskonzepts
5 Wertungspunkte für ein Schulungskonzept mit besonders innovativen und sachgerechten Methoden
3 Wertungspunkte für ein Schulungskonzept, das sachgerecht ist.
1 Wertungspunkt für ein Schulungskonzept, welches nur teilweise sachgerecht ist.
0 Wertungspunkte für ein Schulungskonzept, welches nicht sachgerecht ist.
Die Beurteilung der Unterkriterien 3.1 und 3.2 orientiert sich an folgenden Punkten:
Schlüssigkeit der Herangehensweise und der Ablaufplanung
Qualität, Kreativität und Innovationsfähigkeit der gewählten Methoden
Orientierung an den Gegebenheiten der Auftraggeberin (bspw. hinsichtlich der Infrastruktur in Hinblick auf Personal und Fahrzeugpark)
Ebenso wie bei der "Bewertung der Projektakteure und der Präsentation" erfolgt die Punktevergabe im Anschluss an das Bietergespräch.
Auch hier vergeben die Jurymitglieder individuell Bewertungspunkte von 0, 1, 3 oder 5 je Unterkriterium.
Hieraus wird ein Durchschnittswert mit maximal 2 Nachkommastellen gebildet.
Je Unterkriterium muss der Bieter im Durchschnitt jeweils mindestens 1 Bewertungspunkt erreichen, ansonsten wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Aus den erreichten Wertungspunktzahlen der zwei Unterkriterien des Zuschlagskriteriums "Inhaltliche Bewertung des eingereichten Schulungs- und Implementierungskonzeptes" wird das arithmetische Mittel (Summe der erreichten Bewertungspunktzahlen dividiert durch die Anzahl der Unterkriterien (2)) gebildet und mit 50 gewichtet. Die maximal zu erreichende Leistungspunktzahl beträgt 250.
4.3.3 wirtschaftlichstes Angebot / Zuschlag
Die ermittelten Leistungspunkte für den Angebotspreis und die Leistungspunkte für die Bewertungskriterien 2 und 3 werden addiert. Auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird der Zuschlag erteilt. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit der der höchsten Leistungspunktzahl für die "Bewertung der Projektakteure und der Präsentation" den Zuschlag.