Verfahrensangaben

Beschaffung einer Software für den Aufgabenbereich Straßenreinigung und Winterdien...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.01.2026
04.02.2026 10:00 Uhr
05.03.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
05711-31001-60
Werner-Bock-Str. 38
33602
Bielefeld
Deutschland
DEA41
Zentrale Vergabestelle
anne-kathrin.schick@bielefeld.de
+49 521518825
+49 521513350

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514113094
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48100000-9
48451000-4
72000000-5
72200000-7
72210000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Zur Unterstützung der Einsatzleitung, -steuerung, -abwicklung, -tourenplanung und Dokumentation im Rahmen der Reinigung und des Winterdienstes, der Verwaltung aller Reinigungs- und Winterdienstflächen, -objekte und -strecken sowie Digitalisierung des Beschwerdemanagements, soll eine Software beschafft werden, die sowohl für die Reinigungs-/Winterdienstteams/-fahrzeuge als auch über eine Telematikschnittstelle zu mobilen Endgeräten (Tablets) verfügt. Hierüber muss sowohl die Einsatzsteuerung (Übermittlung von Tourenplänen) als auch die gerichtsfeste Aufzeichnung der Aufgabenerledigung möglich sein. Über Controlling-Funktionen müssen Auswertungen in Bezug auf einzelne Objekte / Aufträge oder komplette Touren / Bereiche (Soll / Ist) erfolgen können.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Anforderungen an die Leistung sind im Einzelnen dieser Leistungsbeschreibung, dem technischen Leistungsverzeichnis (Anlage 2), dem EVB-IT Vertrag ID 7761, sowie den weiteren Anlagen zu entnehmen._
Neben dem Customizing der Anforderungen aus dem technischen Leistungsverzeichnis gehört zum Leistungsumfang:
- Projektmanagement, Implementierung eines Projektteams (muss mindestens aus einem Account Manager und einem Projektmanager bestehen), Projektcontrolling und Risikomanagement
- Erstellung eines Pflichtenheftes unter Berücksichtigung dieser Leistungsbeschreibung
- Einrichtung, Einstellung und Inbetriebnahme des Systems gemäß Anforderungen
- Implementierung der technischen Schnittstellen inklusive Erstellung eines Implementierungskonzeptes mit Darstellung der wesentlichen Milestones bis zur abschließenden Übergabe an die Auftraggeberin (Projektende)
- Übergabe des betriebsbereiten Systems an die Auftraggeberin
- weiterer fachlicher oder technischer Support auf Abruf in der Betriebsphase (z.B. in Form von fachlichen Workshops, weiterem Customizing oder technischer Entwicklungsleistung)
- Erbringung von Schulungsleistungen, siehe separate Anlage "Schulungsanforderungen". Dabei ist ein Schulungskonzept einzureichen, dessen Mindestanforderungen sich an der Anlage "Schulungsanforderungen" bemessen.
Folgende Leistungen sind optional vorgesehen:
o Übernahme der Stammdaten von Geschäftspartnern, datenführendes System ist das SAP-System
o Wenn dem Anwender eine illegale Müllablagerung auffällt, muss das System die Möglichkeit bieten, diese Müllablagerung mit dem mobilen Endgerät zu erfassen
o Die APP kann Bar- und/oder QR-Codes auf den Behältern auslesen und mit der Tour verbinden_
Voraussetzung für das Ziehen der Option ist, dass dem UWB die finanziellen Mittel im Wirtschaftsplan zur Verfügung stehen sowie die bisher implementierte Software ohne Beanstandungen läuft. Die Optionen müssen grundsätzlich umsetzbar sein._Die im technischen Leistungsverzeichnis, Anlage 2 zum EVB-IT- Vertrag (ID 7761) beschriebenen Anforderungen beinhalten überwiegend Ausschlusskriterien (gekennzeichnet mit "A") sowie Anforderungen an Leistungen, die zwingend zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar sein müssen (Kennzeichen "O" für Optional). _Die dazu notwendigen Schnittstellen und Datenflüsse sind soweit möglich in der Leistungsbeschreibung im Tabellenblatt "Schnittstellenangaben" beschrieben und müssen vor der Integrationsphase von dem Gewinner der Ausschreibung in der Pflichtenheftphase konkretisiert werden._4.1 Mengengerüst Lizenzen
Nachfolgend aufgeführt sind die derzeit absehbar benötigten Lizenzen als Grundlage für das Angebot, sowie einige Kennzahlen zu Bestandskunden und ein möglicher Ausblick. _Kategorie Aktuelle Kalkulationsgrundlage
Anzahl Lizenzen ERP gesamt 70
Anzahl mobile User 60
Anzahl stationäre PCs 10
Anzahl Bürger/Einwohner 340.000_
Es muss möglich sein, die Anzahl der Lizenzen bei Bedarf kurzfristig im Laufe des Vertragszeitraums anzupassen, insbes. zu erhöhen. Dabei müssen die im Angebot gemachten Konditionen gelten; dies gilt für einen Zeitraum von vier Jahren ab Produktivsetzung._
4.2 sonstige Mengengerüste
Auflistung und Art der zu verwaltenden Fahrzeugen siehe Datenblatt zu den Fahrzeugdaten:
- Anlage Zuordnung_Streuer_Pflug.xlsx als Grundlage für Fahrzeugbestand
- Beschwerdemanagement
- ca. 1.000 Meldungen pro Jahr, davon 45% direkter Bezug auf Straßenreinigung und Winterdienst, 55% Müll (wilde Müllablagerungen, verunreinigte Grünflächen etc.)
- Rechnungsvolumen durchschnittlich 120 Rechnungen pro Jahr
(Interne Leistungsverrechnung, Dienstleistungen nach extern, Sonderreinigungen usw.)_
5. Vertragsbeginn / Vertragslaufzeit / Produktivstart
Vertragsbeginn: schnellstmöglich, angestrebter Vertragsbeginn spätestens 01.06.2026
Produktivstart: 01.04.2027 (nicht verhandelbar)
Vertragsende: unbefristet, mindestens jedoch sechs Jahre nach Produktivstart_Kündigungsmöglichkeiten: schriftlich, erstmalig spätestens 12 Monate vor Ablauf des 6. Vertragsjahres durch eine der Vertragsparteien, danach jeweils nach 2 weiteren Vertragsjahren, _Sollte der lt. Leistungsbeschreibung angestrebte Vertragsbeginn wider Erwarten nicht umsetzbar sein, verschiebt sich der Beginn auf den nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Einzelheiten werden zwischen der Auftraggeberin und dem künftigen Auftragnehmer individuell abgesprochen. _Für ggf. erforderliche Vertragsänderungen ist immer die Zustimmung beider Vertragsparteien erforderlich._In der Übergangszeit nach Ablauf der Vertragslaufzeit bis zum Produktivstart einer neuen Betriebsmanagementsoftware (BMS) ist der AN verpflichtet, den Betrieb seines BMS aufrecht zu erhalten. Diese Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Betriebs des BMS gilt für eine Übergangszeit von max. 12 Monaten über das Vertragsende hinaus._Der AN muss vorbereitende Leistungen eines neuen AN hinnehmen. Diese Arbeiten dürfen nicht behindert oder gestört werden. Der AN muss jedoch nicht dulden, wenn durch diese vorbereitenden Arbeiten die eigenen Leistungen unzumutbar behindert oder gestört werden. _7. Haftpflichtversicherung
Die in Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung gem. Ziffer 19.1 EVB-IT System AGB, (s. Ziffer 17.3 des EVB-IT Systemvertrages) bzw. gem. Ziffer 21 EVB-IT Cloud AGB (s. Ziffer 8.6 des EVB-IT Cloudvertrages) muss im gesamten Vertragszeitraum fortbestehen._
8. Anforderungen an das Personal
Dem eingesetzten Personal des AN ist die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt und alle benannten Ansprechpartner sowie die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere Supportmitarbeiter mit direkten Kundenkontakt, beherrschen die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift.
Die im Angebot benannten Mitarbeitenden (insbes. Accountmanager (betreut den Kunden als erster Ansprechpartner) und Projektmanager (betreut vor allem federführend das Implementierungsprojekt)) sind im Auftragsfall einzusetzen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Bielefeld
Deutschland
DEA41

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

? Folgende Leistungen sind optional vorgesehen:
o Übernahme der Stammdaten von Geschäftspartnern, datenführendes System ist das SAP-System
o Wenn dem Anwender eine illegale Müllablagerung auffällt, muss das System die Möglichkeit bieten, diese Müllablagerung mit dem mobilen Endgerät zu erfassen
o Die APP kann Bar- und/oder QR-Codes auf den Behältern auslesen und mit der Tour verbinden

Voraussetzung für das Ziehen der Option ist, dass dem UWB die finanziellen Mittel im Wirtschaftsplan zur Verfügung stehen sowie die bisher implementierte Software ohne Beanstandungen läuft. Die Optionen müssen grundsätzlich umsetzbar sein.

Die im technischen Leistungsverzeichnis, Anlage 2 zum EVB-IT- Vertrag (ID 7761) beschriebenen Anforderungen beinhalten überwiegend Ausschlusskriterien (gekennzeichnet mit "A") sowie Anforderungen an Leistungen, die zwingend zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar sein müssen (Kennzeichen "O" für Optional).

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXX0YYDYTJPMUSHM

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Hinweis:
Im Vergabemanagement können die im Teilnahmewettbewerb erzielbaren Punkte nur auf der Basis von max. 1.000 Punkten dargestellt werden.

4.3 Wertungskriterien für die Angebote / Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes

4.3.1 Allgemeine Hinweise
Der Bieter erhält mit den Vergabeunterlagen die Vergütungszusammenstellung (Anlage 3). Die Vergütungszusammenstellung ist zentraler Bestandteil des Angebots. Formale Fehler oder unvollständige Eintragungen haben daher in der Regel erhebliche Nachteile im Rahmen der Angebotswertung zur Folge. Bei Differenzen zwischen den Preisangaben in dem Angebotsschreiben und der Vergütungszusammenstellung sind die Preisangaben in der Vergütungszusammenstellung maßgeblich.

Die mit "A" gekennzeichneten Kriterien sind im technischen Leistungsverzeichnis durch Ankreuzen der Kästchen mit "Ja" bei Erfüllen des Kriteriums oder mit "Nein" beim Nichterfüllen zu bestätigen.

Diese Ausschlusskriterien sind zwingend zum Zeitpunkt der Submission des Erstangebotes zu erfüllen. Ansonsten wird das Angebot ausgeschlossen.

Das Konzept zur Barrierearmut wird im Rahmen der Angebotsprüfung nicht bewertet. Ein fehlendes Konzept führt zum Ausschluss des Angebotes. Gleiches gilt, wenn das Konzept keine verbindlichen Aussagen zur Umsetzung der Barrierearmut enthält.

4.3.2 Bewertung der Angebote

Die Bewertung erfolgt anhand der folgenden Wertungskriterien:

Gewichtung /
max. erzielbare Leistungspunkte Kriterium
1 50 % - max. 500 Leistungspunkte Angebotspreis
2 25 % - max. 250 Leistungspunkte Projektakteure und Präsentation
Unterteilt in:
2.1 Fachliche Qualifikation und Berufserfahrung mit vergleichbaren Aufgaben
2.2 Gesamteindruck der Projektakteure
2.3 Qualität der Darstellung
3 25 % - max. 250 Leistungspunkte Inhaltliche Bewertung des eingereichten Schulungs- und Implementierungskonzeptes
Unterteilt in:
3.1 Qualität der konzeptionellen Herangehensweise zur Implementierung der Software bei der Auftraggeberin
3.2 Qualität des Schulungskonzepts

Insgesamt können max. 1.000 Leistungspunkte erreicht werden.

Bewertung der Kriterien

Angebotspreis

Die Bewertung des Preises erfolgt, indem für jedes Angebot eine Punktzahl für den wertungsrelevanten Angebotspreis ermittelt wird.
Das Angebot mit dem niedrigsten wertungsrelevanten Angebotspreis erhält die Höchstpunktzahl (500 Punkte).

Die Wertungspunkte des Angebotspreises ergeben sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Wertungspunkte (hier: 500) vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Wertungspunktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote.
Die Wertungspunktzahl des Angebotspreises wird nach der folgenden Formel berechnet:
Preispunkte = 500 Punkte - (500 Punkte*((Angebotspreis-Bestpreis))/Bestpreis)

Bewertung der Projektakteure und der Präsentation

Die Bewertung der Projektakteure und der Präsentation erfolgt anhand folgender Unterkriterien:

2.1 Fachliche Qualifikation und Berufserfahrung mit vergleichbaren Aufgaben
2.2 Gesamteindruck der Projektakteure
2.3 Qualität der Darstellung

Zu 2.1) Fachliche Qualifikation und Erfahrung mit vergleichbaren Aufgaben
Die Bewertung erfolgt anhand der mit dem Angebot eingereichten Personalprofile und der kurzen Darstellung der Profile während der Präsentation. Es wird die fachliche Qualifikation sowie der Berufserfahrung mit vergleichbaren Aufgaben des vorgesehenen Projektteams bewertet.
Die Punktevergabe erfolgt im Anschluss an die Bietergespräche durch eine Jury, die voraussichtlich aus sechs anwesenden Vertreterinnen und Vertretern der Auftraggeberin besteht.
Bei der Bewertung der Qualifizierung des vorgesehenen Projektteams werden folgende Qualifikationen als optimal eingestuft:
Eingesetzt wird ein Projektteam, das mindestens aus folgenden Mitarbeitenden besteht:

Accountmanager (betreut den Kunden als erster Ansprechpartner) und
Projektmanager (betreut vor allem federführend das Implementierungsprojekt)
Positiv bewertet werden hier insbesondere Referenzen bei mindestens zwei vergleichbaren Projekten. Dabei bedeutet "vergleichbar" - auch im Weiteren - ein Projekt, welches den Anforderungen der Ausschlussreferenz (siehe zu 3.1.4., Unterpunkt 2.) im Wesentlichen entspricht.

Es werden folgende Wertungspunkte vergeben:

5 Wertungspunkte, wenn die Qualifizierung des vorgesehenen Projektteams in hohem Maß erfüllt ist
3 Wertungspunkte, wenn die Qualifizierung des vorgesehenen Projektteams erfüllt ist
1 Wertungspunkt, wenn die Qualifizierung des vorgesehenen Projektteams nur in Teilen erfüllt ist
0 Wertungspunkte, wenn die Qualifizierung des vorgesehenen Projektteams nicht erfüllt ist.

Zu 2.2 Gesamteindruck der Projektakteure
Es wird die Präsentationsfähigkeit der geplanten Projektleitung bzw. der Mitarbeitenden des Projektteams, die die Präsentation und das Bietergespräch durchführen, bewertet.
Folgende Wertungspunkte werden vergeben:

5 Wertungspunkte bei einer hohen bis sehr hohen Souveränität
3 Wertungspunkte bei einer durchschnittlichen Souveränität
1 Wertungspunkt bei geringer Souveränität
0 Wertungspunkte bei fehlender Souveränität

Zu 2.3 Qualität der Darstellung
Es wird die Qualität der Darstellung bei der Präsentation bewertet.
Es werden folgende Wertungspunkte vergeben:

5 Wertungspunkte bei einer sehr guten Präsentation
3 Wertungspunkte bei einer guten Präsentation
1 Wertungspunkt bei einer durchschnittlichen Präsentation
0 Wertungspunkte bei einer schlechten Präsentation

Für die Bewertung der Unterkriterien gilt:
Die Jurymitglieder vergeben individuell Bewertungspunkte von 0 bis 5 je Unterkriterium.
Hieraus wird ein Durchschnittswert mit maximal 2 Nachkommastellen gebildet.
Je Unterkriterium muss der Bieter im Durchschnitt jeweils mindestens 1 Bewertungspunkt erreichen, ansonsten wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Aus den erreichten Wertungspunktzahlen der drei Unterkriterien des Zuschlagskriteriums "Bewertung der Projektakteure und der Präsentation" wird das arithmetische Mittel (Summe der erreichten Bewertungspunktzahlen dividiert durch die Anzahl der Unterkriterien (3)) gebildet und mit 50 gewichtet. Die maximal zu erreichende Leistungspunktzahl beträgt 250.

Inhaltliche Bewertung des eingereichten Schulungs- und Implementierungskonzeptes
Die Bewertung des eingereichten Schulungs- und Implementierungskonzepts erfolgt anhand folgender Unterkriterien:

Qualität der konzeptionellen Herangehensweise zur Implementierung der Software bei der Auftraggeberin
3.2 Qualität des Schulungskonzepts
Die Angebote werden inhaltlich anhand des eingereichten Implementierungs- und Schulungskonzeptes gesichtet. Zur Punktevergabe durch die Jury siehe "Projektakteure und Präsentation".
Zu 3.1 Qualität der konzeptionellen Herangehensweise zur Implementierung der Software bei der Auftraggeberin

5 Wertungspunkte für eine Herangehensweise, die besonders schlüssig, innovativ und zielführend ist.
3 Wertungspunkte für eine Herangehensweise, die schlüssig und zielführend ist.
1 Wertungspunkt für eine Herangehensweise, die nur teilweise schlüssig und zielführend ist.
0 Wertungspunkte für eine Herangehensweise, die nicht schlüssig und zielführend ist.
zu 3.2 Qualität des Schulungskonzepts

5 Wertungspunkte für ein Schulungskonzept mit besonders innovativen und sachgerechten Methoden
3 Wertungspunkte für ein Schulungskonzept, das sachgerecht ist.
1 Wertungspunkt für ein Schulungskonzept, welches nur teilweise sachgerecht ist.
0 Wertungspunkte für ein Schulungskonzept, welches nicht sachgerecht ist.
Die Beurteilung der Unterkriterien 3.1 und 3.2 orientiert sich an folgenden Punkten:

Schlüssigkeit der Herangehensweise und der Ablaufplanung
Qualität, Kreativität und Innovationsfähigkeit der gewählten Methoden
Orientierung an den Gegebenheiten der Auftraggeberin (bspw. hinsichtlich der Infrastruktur in Hinblick auf Personal und Fahrzeugpark)

Ebenso wie bei der "Bewertung der Projektakteure und der Präsentation" erfolgt die Punktevergabe im Anschluss an das Bietergespräch.
Auch hier vergeben die Jurymitglieder individuell Bewertungspunkte von 0, 1, 3 oder 5 je Unterkriterium.
Hieraus wird ein Durchschnittswert mit maximal 2 Nachkommastellen gebildet.
Je Unterkriterium muss der Bieter im Durchschnitt jeweils mindestens 1 Bewertungspunkt erreichen, ansonsten wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Aus den erreichten Wertungspunktzahlen der zwei Unterkriterien des Zuschlagskriteriums "Inhaltliche Bewertung des eingereichten Schulungs- und Implementierungskonzeptes" wird das arithmetische Mittel (Summe der erreichten Bewertungspunktzahlen dividiert durch die Anzahl der Unterkriterien (2)) gebildet und mit 50 gewichtet. Die maximal zu erreichende Leistungspunktzahl beträgt 250.

4.3.3 wirtschaftlichstes Angebot / Zuschlag
Die ermittelten Leistungspunkte für den Angebotspreis und die Leistungspunkte für die Bewertungskriterien 2 und 3 werden addiert. Auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird der Zuschlag erteilt. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit der der höchsten Leistungspunktzahl für die "Bewertung der Projektakteure und der Präsentation" den Zuschlag.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

§ 56 VgV: Fehlende unternehmensbezogene Unterlagen können nachgefordert werden. Zuschlagsrelevante Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Ausschlussreferenz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Es ist mindestens eine Referenz (Ausschlussreferenz) über die erfolgreiche Implementierung und den Betrieb der ausgeschriebenen Software nachzuweisen.

Die Referenz muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
? Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit mindestens 200.000 Einwohnern
? mit einem zu betreuenden Straßennetz von mindestens 1.000 Kilometern
? mindestens 48 mobile User der zu beschaffende Software
? die mit der beschaffenden Software seit mind. 1 Jahr (produktiv) arbeiten
? es muss sowohl Straßenreinigung als auch Winterdienst über die anzubietende Software abgewickelt werden
? Die Referenz darf sich auch auf eine Vorgängerversion der betreffenden Software beziehen, wenn mit dieser der oben genannte Leistungsumfang erbracht wird

Referenzen aus den vergangenen 5 Jahren (Zeitraum: 2021 - 2025) werden anerkannt.

Bei den Referenzen soll folgendes angegeben werden:

- Name des Auftraggebers
- Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Telefonnummer
- falls der Auftrag nicht vollständig eigenständig abgewickelt wurde: Anteil des Auftrages, der von Nachunternehmen erfüllt wurde
- Kurzbeschreibung der Maßnahme

Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Bewertungsreferenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Es sind mindestens drei weitere Referenzen aus der Kommunalverwaltung der Bundesrepublik Deutschland einzureichen. (Die in Erfüllung der Mindestanforderungen eingereichte Referenz wird an dieser Stelle nicht berücksichtigt.)

Für die Bewertungsreferenzen gelten keine der Mindestanforderungen der Ausschlussreferenz.

Bewertet werden drei Referenzen. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die entsprechend den unten stehenden Wertungskriterien mindestens 55 Punkte erreicht haben.
Die weiteren Referenzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

Zu den Referenzen:
Bewertungskriterium Bewertung Punkte_

Sowohl Straßenreinigung als auch Winterdienst werden beim Referenzgeber mit demselben Verfahren abgewickelt Ja 20
Nein 0_

Anzahl der mobilen User, die beim Referenzgeber parallel mit dem Verfahren arbeiten mindestens 48 User 30
25 - 47 User 15
weniger als 24 User 0_

Anzahl Einwohner benannte Referenzkommune
mindestens 200.000 Einwohner 25
mindestens 140.000 Einwohner 20
mindestens 80.000 Einwohner 10
weniger als 80.000 Einwohner 0_

Zu betreuendes Straßennetz in km mindestens 1.000 km 30
800 - 999 km 20
600 - 799 km 10
weniger als 600 km 0_

Software im produktiven Einsatz mehr als 3 Jahre 30
2-3 Jahre 20
mindestens 1 Jahr 10_

Für jede der drei Bewertungsreferenzen können maximal
135 Punkte erreicht werden.
Referenzen, die nicht mindestens 55 Wertungspunkte erreichen, werden nicht als wertbare Referenz berücksichtigt. Referenzen, bei denen die Software nicht wenigstens 1 Jahr im produktiven Einsatz ist, werden nicht berücksichtigt.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Betriebsbeschreibung und einschließlich Angaben für die Bewertungskriterien (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Dem Teilnahmeantrag ist eine kurze Betriebsbeschreibung beizufügen. Das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers soll so hinreichend beschrieben werden, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
Die Betriebsbeschreibung soll Angaben zum Hauptfirmensitz, den ggf. vorhandenen Niederlassungen und zum Gesamtumsatz der letzten zwei Geschäftsjahre mit einer den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistung enthalten. Vor Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer auf Anforderung der Auftraggeberin entsprechende Nachweise vorzulegen.

2. Nennung der Anzahl der Kommunen innerhalb Deutschlands, die aktuell, d. h. zum Zeitpunkt der Submission der Teilnahmeanträge, die angebotene Software nutzen

3. Mitteilung, ob zu der angebotenen Software regelmäßige Kundenforen stattfinden, dabei sind auch Online-Angebote zulässig. Unter Kundenforen werden dabei regelmäßige Informationsveranstaltungen mit der Möglichkeit, Fragen zu stellen verstanden (keine bloße Präsentation). Sofern diese Veranstaltung in Präsenz stattfindet, ist sie entweder bei der Auftraggeberin oder, sofern sie beim Auftragnehmer stattfindet, in Deutschland durchzuführen.

4. Nennung der Anzahl der vollzeitverrechneten Stellen Ihres Unternehmens, die ausschließlich im Tätigkeitsbereich des angebotenen Verfahrens eingesetzt werden (Support, Maintenance)

5. Nennung der Anzahl der vollzeitverrechneten Stellen Ihres Unternehmens, die das angebotene Verfahren weiterentwickeln

Kriterium Bewertung Punkte_

Zu Anzahl der Kommunen:
Anzahl der Kommunen innerhalb Deutschlands, die aktuell die angebotene Software nutzen mehr als 10 Kommunen 30
8 - 10 Kommunen 20
4 - 7 Kommunen 10
Bis zu 3 Kommunen Ausschluss

Zu Angebot eines regelmäßigen Forums:
Finden regelmäßig Kunden-/
Anwenderforen, auch ggf. online, statt? mehr als 1 x pro Jahr 20
1 x pro Jahr 10
weniger als 1 x pro Jahr (z.B. alle 1,5 oder zwei Jahre) 5
keine, bzw. im Abstand von mehr als zwei Jahren 0

Zu Anzahl vollzeitverrechneter Stellen, die ausschließlich im Tätigkeitsbereich des angebotenen Verfahrens eingesetzt werden (Support, Maintenance) mehr als 6 vollzeitverrechnete Stellen 30
4 bis 6 vollzeitverrechnete Stellen 20
2 bis 3 vollzeitverrechnete Stellen 10
weniger als 2 vollzeitverrechnete Stellen 0

Zu Anzahl der vollzeitverrechneten Stellen, die das angebotene Verfahren weiterentwickeln mehr als 2 vollzeitverrechnete Stellen 30
1 bis 2 vollzeitverrechnete Stellen 20
unter 1 vollzeitverrechnete Stelle 0

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Handelsregisterauszug o. Eigenerklärung, falls keine Eintragungspflicht besteht (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt.

Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Mit dem Teilnahmewettbewerb hat der Bewerber durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass er zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit über eine in Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung gem. Ziffer 19.1 EVB-IT System AGB (s. Ziffer 17.3 des EVB-IT Systemvertrages) bzw. gem. Ziffer 21 EVB-IT Cloud-AGB (s. Ziffer 8.6 des EVB-IT Cloudvertrages) verfügt.

Sollte die Versicherung zum Zeitpunkt des Einreichens des Teilnahmeantrages noch nicht vorliegen, hat der Bewerber zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung bestehen wird. Vor Vertragsabschluss hat der Bewerber auf Anforderung der Auftraggeberin einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist anhand des beigefügten Vordruckes "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB" zu bestätigen.

Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung vor Auftragserteilung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023. Die beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Eigenerklärung zu im Auftragsfall eingesetzten Personal (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Es ist eine Eigenerklärung beizufügen, dass dem im Auftragsfall eingesetzten Personal die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt ist und alle benannten Ansprechpartner sowie die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere Supportmitarbeiter mit direkten Kundenkontakt, die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Ausschlussreferenz - Es ist mindestens eine Referenz (Ausschlussreferenz) über die erfolgreiche Implementierung und den Betrieb der ausgeschriebenen Software nachzuweisen.

Die Referenz muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
-Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit mindestens 200.000 Einwohnern_
-mit einem zu betreuenden Straßennetz von mindestens 1.000 Kilometern_
- mindestens 48 mobile User der zu beschaffende Software_
- die mit der beschaffenden Software seit mind. 1 Jahr (produktiv) arbeiten_
-es muss sowohl Straßenreinigung als auch Winterdienst -über die anzubietende Software abgewickelt werden_
-Die Referenz darf sich auch auf eine Vorgängerversion der betreffenden Software beziehen, wenn mit dieser der oben genannte Leistungsumfang erbracht wird_

Referenzen aus den vergangenen 5 Jahren (Zeitraum: 2021 - 2025) werden anerkannt.

Bei den Referenzen soll folgendes angegeben werden:

- Name des Auftraggebers
- Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Telefonnummer
- falls der Auftrag nicht vollständig eigenständig abgewickelt wurde: Anteil des Auftrages, der von Nachunternehmen erfüllt wurde
- Kurzbeschreibung der Maßnahme

Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.

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Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Betriebsbeschreibung - Dem Teilnahmeantrag ist eine kurze Betriebsbeschreibung beizufügen. Das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers soll so hinreichend beschrieben werden, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
Die Betriebsbeschreibung soll Angaben zum Hauptfirmensitz, den ggf. vorhandenen Niederlassungen und zum Gesamtumsatz der letzten zwei Geschäftsjahre mit einer den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistung enthalten. Vor Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer auf Anforderung der Auftraggeberin entsprechende Nachweise vorzulegen.

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Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Betriebshaftpflichtversicherung - Mit dem Teilnahmewettbewerb hat der Bewerber durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass er zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit über eine in Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung gem. Ziffer 19.1 EVB-IT System AGB (s. Ziffer 17.3 des EVB-IT Systemvertrages) bzw. gem. Ziffer 21 EVB-IT Cloud-AGB (s. Ziffer 8.6 des EVB-IT Cloudvertrages) verfügt.

Sollte die Versicherung zum Zeitpunkt des Einreichens des Teilnahmeantrages noch nicht vorliegen, hat der Bewerber zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung bestehen wird. Vor Vertragsabschluss hat der Bewerber auf Anforderung der Auftraggeberin einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

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Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Personal - Es ist eine Eigenerklärung beizufügen, dass dem im Auftragsfall eingesetzten Personal die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt ist und alle benannten Ansprechpartner sowie die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere Supportmitarbeiter mit direkten Kundenkontakt, die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen.

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Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Bewertungsreferenzen -
Es sind mindestens drei weitere Referenzen aus der Kommunalverwaltung der Bundesrepublik Deutschland einzureichen. (Die in Erfüllung der Mindestanforderungen eingereichte Referenz wird an dieser Stelle nicht berücksichtigt.)

Für die Bewertungsreferenzen gelten keine der Mindestanforderungen an die Ausschlussreferenz.

Bewertet werden drei Referenzen. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die entsprechend den unten stehenden Wertungskriterien mindestens 55 Punkte erreicht haben.

Zu den Referenzen:
Bewertungskriterium Bewertung Punkte_

Sowohl Straßenreinigung als auch Winterdienst werden beim Referenzgeber mit demselben Verfahren abgewickelt Ja 20
Nein 0_

Anzahl der mobilen User, die beim Referenzgeber parallel mit dem Verfahren arbeiten
mindestens 48 User 30
25 - 47 User 15
weniger als 24 User 0_

Anzahl Einwohner benannte Referenzkommune
mindestens 200.000 Einwohner 25
mindestens 140.000 Einwohner 20
mindestens 80.000 Einwohner 10
weniger als 80.000 Einwohner 0_

Zu betreuendes Straßennetz in km mindestens 1.000 km 30
800 - 999 km 20
600 - 799 km 10
weniger als 600 km 0_

Software im produktiven Einsatz mehr als 3 Jahre 30
2-3 Jahre 20
mindestens 1 Jahr 10_

Für jede der drei Bewertungsreferenzen können maximal
135 Punkte erreicht werden.
Referenzen, die nicht mindestens 55 Wertungspunkte erreichen, werden nicht als wertbare Referenz berücksichtigt. Referenzen, bei denen die Software nicht wenigstens 1 Jahr im produktiven Einsatz ist, werden nicht berücksichtigt.

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Gewichtung (Punkte, genau)
786,00

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Bewertungskriterien - 2. Nennung der Anzahl der Kommunen innerhalb Deutschlands, die aktuell, d. h. zum Zeitpunkt der Submission der Teilnahmeanträge, die angebotene Software nutzen

3. Mitteilung, ob zu der angebotenen Software regelmäßige Kundenforen stattfinden, dabei sind auch Online-Angebote zulässig. Unter Kundenforen werden dabei regelmäßige Informationsveranstaltungen mit der Möglichkeit, Fragen zu stellen verstanden (keine bloße Präsentation). Sofern diese Veranstaltung in Präsenz stattfindet, ist sie entweder bei der Auftraggeberin oder, sofern sie beim Auftragnehmer stattfindet, in Deutschland durchzuführen.

4. Nennung der Anzahl der vollzeitverrechneten Stellen Ihres Unternehmens, die ausschließlich im Tätigkeitsbereich des angebotenen Verfahrens eingesetzt werden (Support, Maintenance)

5. Nennung der Anzahl der vollzeitverrechneten Stellen Ihres Unternehmens, die das angebotene Verfahren weiterentwickeln

Kriterium Bewertung Punkte

Zu Anzahl der Kommunen:
Anzahl der Kommunen innerhalb Deutschlands, die aktuell die angebotene Software nutzen mehr als 10 Kommunen 30
8 - 10 Kommunen 20
4 - 7 Kommunen 10
Bis zu 3 Kommunen Ausschluss_

Zu Angebot eines regelmäßigen Forums:
Finden regelmäßig Kunden-/
Anwenderforen, auch ggf. online, statt?
mehr als 1 x pro Jahr 20
1 x pro Jahr 10
weniger als 1 x pro Jahr (z.B. alle 1,5 oder zwei Jahre) 5
keine, bzw. im Abstand von mehr als zwei Jahren 0 _

Zu Anzahl vollzeitverrechneter Stellen, die ausschließlich im Tätigkeitsbereich des angebotenen Verfahrens eingesetzt werden (Support, Maintenance) mehr als 6 vollzeitverrechnete Stellen 30
4 bis 6 vollzeitverrechnete Stellen 20
2 bis 3 vollzeitverrechnete Stellen 10
weniger als 2 vollzeitverrechnete Stellen 0_

Zu Anzahl der vollzeitverrechneten Stellen, die das angebotene Verfahren weiterentwickeln mehr als 2 vollzeitverrechnete Stellen 30
1 bis 2 vollzeitverrechnete Stellen 20
unter 1 vollzeitverrechnete Stelle 0_

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Gewichtung (Punkte, genau)
214,00

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB - Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist anhand des beigefügten Vordruckes "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB" zu bestätigen.

Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung vor Auftragserteilung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist).

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Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen - Zuschlagsverbot
Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023. Die beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen.

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Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

aktueller Berufs-/Handelsregisterauszug - Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt.

Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.

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Finanzierung

§ 17 VOL/B und Regelungen im EVB-IT Vertrag

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.

Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung