Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.____
Ausschluss- und Bewertungskriterien für die Angebote
Die technischen Mindest-/Ausschlusskriterien (im Anforderungskatalog mit "A" gekennzeichnet) sind zwingend zu erfüllen. Ansonsten wird das Angebot ausgeschlossen.___
Die im Anforderungskatalog mit "B" gekennzeichneten Kriterien sind Bewertungskriterien. Bewertet werden alle in dem Anforderungskatalog aufgeführten Bewertungskriterien. Wird im Anforderungskatalog bei dem jeweiligen Bewertungskriterium eine Erläuterung bzw. eine Angabe gefordert oder möchte ein Bieter eine Anmerkung machen, sind die Ausführungen hier-zu auf einem separaten Blatt unter Angabe der Nummer des Kriteriums des Anforderungskatalogs beizufügen. Für jedes Kriterium ist die jeweils zu erreichende Leistungspunkte angegeben. Bei Ja gibt es die in der Spalte angegebene Punktezahl und bei Nein werden 0 Punkte vergeben. Es können maximal 1500 Leistungspunkte erreicht werden.
Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der eingereichten Angebotsunterlagen (z.B. aus-sagekräftige schriftliche Angaben, Screenshots von der Bedieneroberfläche, Informationen oder Beschreibungen zu dem/das jeweilige Bewertungskriterium/Bewertungskriterien).___
Angebotspreis:
Der wertungsrelevante Angebotspreis setzt sich zusammen aus den in der Anlage 2 (Preisblatt) eingetragenen Preisen.
-Angebotspreis 50% = maximal erreichbare Punktzahl 1500 pkt.
- Anforderungen aus dem technischen LV 50% = maximal erreichbare Punktzahl 1500 pkt.___
Die Punkte des Angebotspreises ergeben sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Pro-zentpunktzahl (hier: 50) vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Prozentpunkt-zahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und dem Best-preis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote.___
Zu bewerten sind hier nur die Leistungsmerkmale des technischen Leistungsverzeichnisses, die mit "B" gekennzeichnet sind und mit dem dafür genannten Faktor gewichtet werden. Es können maximal 1500 Punkte erzielt werden.
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots: Die erzielten Punkte für den Angebotspreis und die Bewertungskriterien werden zusammen-gerechnet.
Das Angebot mit der höchsten Wertungspunktzahl erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit dem niedrigeren Angebotspreis den Zuschlag.____
Verhandlungsverfahren: Der Auftraggeber beabsichtigt, vier geeignete Bewerber im Rahmen eines nicht öffentlichen Verfahrens (Verhandlungsverfahren) zur Abgabe eines ersten Angebotes aufzufordern.
Das Verhandlungsverfahren wird voraussichtlich nach einer Verhandlungsrunde abgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. Ebenso behält sich die Auftraggeberin vor, jederzeit das Zuschlagsverfahren durchzuführen.