Lieferung und betriebsfertige Montage von LED-Matrixanzeigen sowie Beschilderung mit LED-Einsätzen und statischer Beschilderung.
Lieferung und Montage von LED-Matrix-Anzeigen zur Informationsübermittlung an die Verkehrsteilnehmer inklusive Schildersteuerung, Energieversorgung und Datenübertragung, Lieferung und Montage von statischen Parkleitwegweisern mit LED-Einsätzen zur Informationsübermittlung an die Verkehrsteilnehmer inklusive Schildersteuerung, Energieversorgung und Datenübertragung, Lieferung und Montage von statischen Parkleitwegweisern zur Informationsübermittlung an die Verkehrsteilnehmer, Lieferung und Montage von neuen Aufstellvorrichtungen (hier Rohrmasten und Trimaste) für die neuen Anzeigesysteme, Herstellung von Fundamenten für neue Aufstellvorrichtungen, Lieferung und Montage von Fahrzeugrückhaltesystemen (zum Schutz von Aufstellvorrichtungen), Demontage und Entsorgung vorhandener Beschilderung sowie Aufstellvorrichtungen
Die Zuschlagskriterien (100%) setzen sich aus folgenden Unterpunkten zusammen: Angebotener Preis (75%), Lebensdauer der angebotenen LED-Matrix Anzeigen gem. Herstellerangaben nach Betriebsstunden (h) (15%), vom Hersteller empfohlene Instandhaltungsintervalle nach Monaten (abgerundet) (10%)
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.