Die SEK I der Gesamtschule Rosenhöhe in Bielefeld soll saniert und erweitert werden.Die notwendigen Rohbaumaßnahmen betreffen Abbrucharbeiten, Tiefbauarbeiten und einen Anbau/Erweiterung an den Bestand, im Bereich des Innenhofes.
- Baustelleneinrichtung: 2 Krane - Abbrucharbeiten: Bestandsfassade: ca. 1.000 m2 Estrich und der Sohle EG: ca. 430 m2- 6 St. Treppenläufe werden abgebrochen
Tiefbauarbeiten betreffen mehrheitlich die Erdarbeiten: - Fundamente des Neubaus ca. 130 m3 - neue Entwässerungsleitungen unter der Sohle des Bestandsgebäudes, ca. 300 m
Der Neubau ist eine Erweiterung des Bestandsgebäudes im Innenhof, mit einer Länge von ca. 29 m und einer Tiefe von ca. 4,50 m, über 4 Geschosse.
Preis
Die Umwandlung der Schule zu einem Ort der inklusiven Lernens ist das Ziel der Baumaßnahme.Es werden barrierefreie Rettungswege und Rampenanlagen sowie eine inklusive Aufenthaltsplattform(INGA) als Ausgleichsfläche im Außenbereich beschrieben.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.