Interkommunale Rahmenvereinbarung der Stadt Bielefeld, der Stadt Paderborn, des Kreises Paderborn sowie der Stadt Detmold über die Lieferung von Kopierpapier, aufgeteilt in 2 Lose für den Zeitraum vom 01.12.2025 bis 30.11.2026 zuzüglich einer einmaligen Verlängerungsoption von 12 Monaten
Einmalige Verlängerungsoption um 12 Monate.
Die Anlieferung soll an verschiedene Ort im Kreis Paderborn erfolgen.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
überwiegend werden Recyclingpapiere ausgeschrieben
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
§ 56 VgV
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1 + 2 UVgO (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die bei-gefügte Eigenerklärung soll verwendet werden. Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung vor Auftragserteilung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist).
Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i.V.m VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden.
Betriebsbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung beigefügt werden. Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
Eintragung in ein Berufs- /Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe des Angebotes wiedergibt.
Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber hinaus, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu erklären. Zum Vertragsbeginn muss der Auftragnehmer über eine solche Versicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut verfügen.Die Betriebshaftpflichtversicherung umfasst mindestens Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Mindestversicherungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt 1 Mio. EUR pauschal je Schadenereignis.
Sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Summen zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Auftragnehmer zu bestätigen, dass dassspätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit der jeweiligen o. g.Mindestvertragssumme bestehen wird.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss mindestens eine positive Referenz von in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen kommunalen oder gewerblichen Auftraggebern beibringen, für die er bereits Kopierpapier im vergleichbaren Auftragsvolumen, d.h. mindestens im Umfang von 36.032.100 Blatt, innerhalb der letzten zwei Kalenderjahre erbracht hat. Die Referenzen tragen Sie bitte in die Referenzliste (Anlage 1) ein.Die Auftraggeber behalten sich auch vor, den Zeitraum der Anlieferung der Leistung ab der Auftragserteilung und das Auftragsvolumen beim Referenzgeber zu erfragen. Werden die abgefragten Werte von einem Referenzgeber nicht bestätig, wird die Referenz nicht berücksichtigt und als nicht nachgewiesene Referenz gewertet.Kann die geforderte Referenz nicht nachgewiesen werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Sind Lieferzeiten nicht eingehalten worden, und hatte der Bieter dieses zu vertreten, kann das auch zum Ausschluss des Angebotes führen.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) - Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die bei-gefügte Eigenerklärung soll verwendet werden. Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung vor Auftragserteilung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist).
Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden.
Eintragung in ein Berufs- /Handelsregister - Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe des Angebotes wiedergibt.
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung - Es ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu erklären. Zum Vertragsbeginn muss der Auftragnehmer über eine solche Versicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut verfügen.Die Betriebshaftpflichtversicherung umfasst mindestens Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Mindestversicherungssumme für Personen- , Sach- und Vermögenschäden beträgt 1 Mio.EUR pauschal je Schadenereignis.
Sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Summen zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Auftragnehmer zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit der jeweiligen o. g. Mindestversicherungssumme bestehen wird.
Betriebsbeschreibung - Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung beigefügt werden. Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
Referenzen - Der Bieter muss mindestens eine positive Referenz von in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen kommunalen oder gewerblichen Auftraggebern beibringen, für die er bereits Kopierpapier im vergleichbaren Auftragsvolumen, d.h. mindestens im Umfang von 36.032.100 Blatt, innerhalb der letzten zwei Kalenderjahre erbracht hat. Die Referenzen tragen Sie bitte in die Referenzliste (Anlage 1) ein.Die Auftraggeber behalten sich auch vor, den Zeitraum der Anlieferung der Leistung ab der Auftragserteilung und das Auftragsvolumen beim Referenzgeber zu erfragen. Werden die abgefragten Werte von einem Referenzgeber nicht bestätig, wird die Referenz nicht berücksichtigt und als nicht nachgewiesene Referenz gewertet.Kann die geforderte Referenz nicht nachgewiesen werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Sind Lieferzeiten nicht eingehalten worden, und hatte der Bieter dieses zu vertreten, kann das auch zum Ausschluss des Angebotes führen.
Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.
§ 17 VOL/B
Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB Zum Vertragsbeginn muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU mit einer Deckungssumme von mind. 1 Mio. EUR verfügen. Der Auftragnehmer weist bei Vertragsbeginn dem Auftraggeber auf Anforderung das Bestehen der entsprechenden Versicherung nach. Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.