VE7.9 Versorgungsküchen
Beschreibung der Maßnahme:
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld. Das Plangebiet erstreckt sich dabei auf ein nördliches und ein südliches Grundstück.
Art der Leistung:
Bauteil Nord:
Lieferung, Einbau und Anschluss der Großküchentechnik für eines Bistros im 1. Obergeschoss. Die Ausschreibung beinhaltet unter anderem folgende neue Ausstattung:
- 1 Tischanlage in CNS mit Einbau-Induktionskochfeld- 1 Heißluftkombidämpfer- 1 Kühl- und 1 Tiefkühlschrank- 1 Spülmaschine- 1 Spültisch- Ausgabenanlage mit zwei Einbau-Kühlvitrinen für 1 Bistro- 2 Tischanlagen in CNS- Lagerregal Bauteil Süd:Lieferung, Einbau und Anschluss der Großküchentechnik inkl. kältetechnischen Anlagen für eine Zubereitungsküche mit ca. 500 Verpflegungsteilnehmern. Die Ausschreibung beinhaltet unter anderem folgende neue Ausstattung:
- 1 Kombi-Kühlzelle (NK) und 1 Kombi-Kühlzelle (NK und TK) inkl. kältetechnischen Anlagen- 3 Tischanlagen in CNS- 1 Kochkessel, 1 E-Herd, 2 multifunktionalen Gargeräten- 2 Heißluftkombidämpfer- 2 Spülmaschinen davon 1 Topfspülmaschine und 1 Durchschub-Spülmaschine mit Tischanlagen- Ausgabenanlage für 1 Mensa- Lagerregale Ausführungszeit:Nordgebäude: 17.12.2027-09.02.2028 (Stand 04.04.2025)Südgebäude: 27.10.2027-30.11.2027 (Stand 24.03.2025)
Lage der Baustelle:
Die beiden Areale werden westlich durch die Apfelstraße begrenzt und sind durch die Straße An der Reegt voneinander getrennt. Das bereits entwickelte Baulogistikkonzept in Anbetracht der Baustellenandienung, wird nach der Beauftragung vorgestellt. Dem AN wird empfohlen das Baugebiet/Baugrundstück vor Angebotsabgabe in eigener Verantwortung zu besichtigen um sich eine Kalkulationsgrundlage zu schaffen.
Versorgungsküche
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Die im Aufforderungsschreiben aufgelisteten Nachweise/Angaben sind mit Abgabe des Angebotes einzureichen. Sollten Nachweise/Angaben fehlen, können diese nachgefordert werden sofern sie nicht zuschlagsrelevant sind.
gem. §§ 123 + 124 GWB
Angaben über die Eintragung ins entsprechende Berufs- / Handelsregister bzw. die zuständige Handwerksrolle - Eintragung ins Berufsregister
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern er Bauleistungen dieses Gewerkes betrifft. - Angabe von Umsatzzahlen
Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte - Angabe zu Arbeitskräften
Angaben über die Ausführung von abgeschlossenen Leistungen aus den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Erforderlich sind aussagekräftige Angaben mind. zu Art, Umfang, Zeitraum, Auftraggeber und ggfs. Besonderheiten. - Angabe zu vergleichbaren Leistungen
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen - Angaben zur Zahlung von Steuern ,Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zu-schlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundes-amt für Justiz anfordern. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme wird vereinbart.Diese Bürgschaft ist bei Auftragserteilung (Zug um Zug) zu erbringen.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.