Sanierung der Elektroinstallation des Gebäudes 10 einschließlich ELA und NSHV in diversen Räumen des Gymnasiums Heepen
1.) Folgende Räumlichkeiten sind im Gebäude 10 zu sanieren:- Technikräume im Keller- Klassen- und Differenzierungsräume über zwei Geschosse- offene Lernbereiche- Beleuchtungssanierung der Aula- bestehende WC-Anlagen- Lehrerbereiche wie Büros und Besprechungsräume, Lehrerküche- Verwaltungsräume- teilweise Cafeteria- teilweise Lehrküche inkl. SpeiseraumIm Kellergeschoss - Raum Technik soll eine neue NSHV aufgebaut werden.2.) Die einzelnen Etagen der Schule erhalten neue Unterverteilungen (11 St),abgestimmt auf die einzelnen Bereiche und Bauabschnitte, sowie die Verlegung von ca. 15.400 m halogenfreies Kabel incl. der dazugehörigen Verlegesysteme, sowie ca. 2.100m Kat.7 Datenkabel und ca. 700m LWL Kabel.Es werden ca. 560 Lampen sowie ca. 145 Sicherheits-und Rettungskennzeichenleuchten verbaut.
Preis
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.