Sicherheitsdienst Verwaltungsgebäude 2026/2027 mit Verlängerungsoption
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.05.2025
20.05.2025 10:30 Uhr
20.05.2025 10:30 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
05711-31001-60
Werner-Bock-Str. 38
33602
Bielefeld
Deutschland
DEA41
Zentrale Vergabestelle
jakob.sawatzky@bielefeld.de
+49 521513244
+49 521513350

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514113094
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79713000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Vereinbarung über die Bestreifung und Bewachung verschiedener Standorte der Stadtverwaltung im Innenstadtbereich (Schwerpunkt Altes und Neues Rathaus, s. Auflistung Ziff. I. 1.1).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die beschriebenen Leistungen sind an allen Öffnungstagen der Verwaltung (in der Regel montags bis freitags) wie folgt zu gewährleisten:

Für die Liegenschaften Altes Rathaus, Neues Rathaus, Viktoriastr., Haus der Gesundheit, Technisches Rathaus, Turnerstraße 5-9, Niederwall 26-28, Ravensberger Park 5, Nikolaus-Dürkopp-Str. 2a, 8, 14-16, Amerikahaus, August-Bebel-Str. 71-77, Alter Markt 13, Werner-Bock-Str. 38-40 und potenzielle weitere Anmietungen (Stationierung im Neuen Rathaus) wie folgt:

Wochentag - Arbeitszeit - Personenzahl
Montag - 06.30 Uhr - 16.00 Uhr - 2 Personen
Dienstag - 06.30 Uhr - 16.00 Uhr - 2 Personen
Mittwoch - 06.30 Uhr - 16.00 Uhr - 2 Personen
Donnerstag - 06.30 Uhr - 19.00 Uhr - 2 Personen
Freitag - 06.30 Uhr - 14:30 Uhr - 2 Personen

Für die Pausenzeiten gilt Folgendes:
Die Pausenzeiten sind untereinander abzusprechen, sodass immer einer der beiden Mitarbeiter anwesend ist. Pausen dürfen nur im Umfang der gesetzlichen Mindestpausenzeiten abgehalten werden. Gleichzeitig dürfen die Pausen nur zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr stattfinden. Die Pausenzeiten werden vom AG nicht vergütet.

Samstags, sonntags und feiertags findet grds. kein Dienst statt, ebenso an Heiligabend und Silvester.

Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass über die zuvor genannten Zeiten und die genannte Personenzahl hinaus (auch samstags, sonntags und feiertags) Tätigkeiten zu leisten sind. Der AG teilt dem AN diese Sonderdienste im Regelfall spätestens 5 Werktage zuvor mit. In der Zeit von 6 - 22 Uhr wird hierfür der normale Stundensatz gem. Rahmenvertrag vergütet, die sich aus anderen Zeiten ergebenden Zuschläge sind bei der Angebotsabgabe anzugeben.

Unvorhergesehene Ereignisse, veränderte Bedarfe und/oder eine veränderte Gefährdungslage können dazu führen, dass dauerhaft weitere Mitarbeiter des BD notwendig werden. Der AN hat dann auf Anforderung durch den AG weitere Mitarbeiter im Sinne dieser Leistungsbeschreibung, insbesondere auch zu den gleichen Konditionen, zur Verfügung zu stellen. Der AG teilt dem AN die Notwendigkeit eines zusätzlichen Sicherheitsdienstmitarbeiters sowie die Rahmenbedingungen des Einsatzes mit einem Vorlauf von einem Monat mit. Dazu gehören u.a. die Einsatztage, Einsatzuhrzeiten und der Einsatzstandort. Die Regelungen dieser Leistungsbeschreibung gelten für die zusätzlich eingesetzten BD analog.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2027

Die Laufzeit der ausgeschriebenen Leistung beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2027 mit der Option der Verlängerung um zwei Mal jeweils ein weiteres Jahr (längstens bis zum 31.12.2029). Sofern eine der beiden Vertragsparteien kein Interesse an der Nutzung der Verlängerungsoption hat, ist dies spätestens bis zum 31.03.2027 für die erste Verlängerung bzw. 31.03.2028 für die zweite Verlängerung schriftlich zu erklären.
Die Vertragslaufzeit der kompletten Leistung endet im Fall der zweimaligen Verlängerung am 31.12.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Bielefeld
Deutschland
DEA41

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Im Falle des Inkrafttretens tariflicher Lohnerhöhungen sowie bei Erhöhung der gesetzlichen Sozialaufwendungen kann der künftige AN - frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres - einen Antrag auf Erhöhung des vereinbarten Entgelts beim AG stellen. Die Angleichung erfolgt in Höhe der prozentualen Änderung des Tariflohns und/oder der gesetzlichen Sozialaufwendungen auf der Grundlage der in der Kalkulation enthaltenen Werte. Anträge, die später als 3 Monate nach Abschluss des Tarif- oder Rahmenvertrags bzw. nach Inkrafttreten der Änderung der gesetzlichen Sozialaufwendungen eingehen, können nur vom ersten Tag des Eingangsmonats berücksichtig werden.

Anträge auf Preisanpassung können nur einmal jährlich gestellt werden, es sei denn, die Summe der Belastungsfaktoren (Tarifvertrag, gesetzliche Sozialaufwendungen) übersteigt 3 % des bisherigen tariflichen Stundenlohns.

Kommt eine Einigung über ein neues Entgelt nicht zustande, so kann jeder der Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum nächsten Quartalsende kündigen. Bis zum Ablauf des Vertrages gilt das bis zu diesem Zeitpunkt vereinbarte Entgelt.

Das Recht zur Kündigung nach dem vorherigen Absatz ist im ersten Vertragsjahr ausgeschlossen.

Mit dem Auftragnehmer wird ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 EU-DSGVO geschlossen.

Der Bieter soll seinem Angebot entweder den in den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertrag unterschrieben beifügen oder eine Erklärung mit seinem Angebot abgeben, dass er im Falle der Auftragserteilung den Vertrag unverändert unterschreiben wird.

Diese Regelung gilt entsprechend bei Lohnsenkungen bzw. Senkung der Sozialaufwendungen. In diesem Fall kann der Antrag vom AG gestellt werden.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXX0YYDYTM4TNSVU

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Im Neuen Rathaus wird seitens des AG ein Raum im Erdgeschoss als Pausenraum zur Verfügung gestellt.

Der AN muss über eine Einsatzleitung (EL) als strukturelles Element mit eindeutiger personeller Untersetzung verfügen, die der Führung des Personaleinsatzes in Umsetzung der Verträge mit dem AG dient.

Die EL muss während der Zeiten des BD mit Führungspersonal personell besetzt sein und über die entsprechenden Kommunikationseinrichtungen zur jederzeitigen Erreichbarkeit seitens des AG und des vom AN eingesetzten Personals verfügen.

Der AN hat objektbezogene bzw. aufgabenspezifische Dienstanweisungen anzufertigen und dem AG in Kopie zur Verfügung zu stellen. Diese sind vom AG zu bestätigen.

Der AN muss die Beschäftigten mit einer für den BD zweckmäßigen und einheitlichen Dienstkleidung (Oberbekleidung, Hose, Schuhe einschließlich bei Erfordernis Winterausrüstung und Wetterschutz) ausstatten.

Die Dienstkleidung ist so zu gestalten, dass die Träger der Bekleidung als Beschäftigte des AN eindeutig zu erkennen sind. Die Dienstkleidung muss während der Dienstzeit getragen werden.

Der Erhalt von Schlüsseln, Codes, Codekarten, Transpondern, Schließkombinationen u. Ä. (im weiteren Schlüssel genannt), die vom AG dem AN für die Ausführung des BD überlassen werden, muss quittiert werden, wobei die Quittung Datum, Uhrzeit und Name der die Schlüssel empfangenden Person zusammen mit der Zweckbestimmung der bereitgestellten Schlüssel enthält. Das Original dieser Empfangsbestätigung ist dem AG zu übergeben.

Ein aktuelles, zum Stichtag Ende der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate altes, polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen für jede/jeden Beschäftigte/n ist vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses und in regelmäßigen Abständen, mindestens jährlich ab Beschäftigungsbeginn, anzufordern und dem AG unaufgefordert vorzulegen. Beschäftigte mit Eintragungen dürfen nicht eingesetzt werden.

Der AN muss für die gesamte Vertragslaufzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den in der Leistungsbeschreibung genannten Risiken je Einzelschaden, d. h. je Schadensfall, vorweisen können.

Der AN muss zur Durchführung Personal beschäftigen, das mindestens folgende Kriterien erfüllt:

- ständiger Wohnsitz in den Staaten der EU bzw. EFTA
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache
- Erfüllung der Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 und 2 Bewachungsverordnung (u. a. Zuverlässigkeit, ordnungsgemäße Ausbildung)
- Kein Vorliegen von für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen (z. B. Körperverletzungs-, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatschutzdelikte) und kein anhängiges Verfahren
- Schulung in Deeskalationstechniken,
- den Anforderungen des SD physisch und psychisch gewachsen.

Auf Wunsch des AG muss der AN offenlegen, nach welchem Konzept bzw. nach welchen Kriterien im Einzelnen die Auswahl und Überprüfung der Eignung der Beschäftigten erfolgt.

Das Führungspersonal der EL muss über die Qualifikation mindestens als IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft oder vergleichbare Abschlüsse verfügen sowie persönlich und fachlich in der Lage sein, die Führung seiner diensttuenden Beschäftigten zu gewährleisten.

Für die Beschäftigten des AN muss ein schriftlich abgefasster Arbeitsvertrag bestehen, der mindestens die Punkte des Musterarbeitsvertrages des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e. V. in seiner jeweils gültigen Fassung enthält.

Die für den Einsatz vorgesehenen Beschäftigten müssen vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit durch geeignete Personen des AN auf der Grundlage der Dienstanweisung (s. Ziff. I. 1.10) in das konkrete Tätigkeitsfeld vor Ort eingewiesen werden. Die Einweisung ist schriftlich nachzuweisen. Die eingesetzten Beschäftigten müssen durch umsichtiges Handeln zur Schadensvermeidung oder, wenn dieses nicht möglich ist, zur schnellen und größtmöglichen Schadenminimierung beitragen.

Der AN haftet im Rahmen des § 276 Abs. 2 BGB für Schäden, die durch das Verhalten seines Personals entstehen.

Der AN verpflichtet sich, alle das deutsche Wach- und Sicherheitsgewerbe betreffenden gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen einzuhalten (z. B. Bewachungsverordnung, Tarifvertrag für Sicherheitsleistungen).

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

72
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die im Aufforderungsschreiben aufgelisteten Nachweise/Angaben sind mit Abgabe des Angebotes einzureichen. Sollten Nachweise/Angaben fehlen, können diese nachgefordert werden sofern sie nicht zuschlagsrelevant sind.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und den Bestimmungen zur Beschäftigung Schwerbehinderter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.

- Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.

- Erklärung, dass der/die Bieter sich nicht in Liquidation befindet/befinden.

- Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist.

Eignungskriterium

Sonstiges
Sonstiges

Darüber hinaus muss die Geschäftsführung ihr Einverständnis erklären, dass betreffend ihrer Person(en) eine Sicherheitsüberprüfung analog den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes durch die Sicherheitsorgane (Polizei und Verfassungsschutz) durchgeführt wird. In diesem Zusammenhang ist dem Angebot ein aktueller Handelsregisterauszug beizufügen sowie die vollständige Geschäftsführung namentlich mit Geburtsdatum und Geburtsort zu benennen.
Erklärung zum Nichtvorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen gem. §§ 123 + 124 GWB

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Der Bieter muss
- eine gültige Gewerbegenehmigung nach § 34a Gewerbeordnung besitzen und
- auf Grundlage dieser über eine betriebliche Praxis von 3 Jahren in der eigenständigen Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) verfügen, sowie
- in das Handels- bzw. Berufsgenossenschaftsregister eingetragen sein, oder es ist ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister einzutragen ist.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Der Bieter muss fünf positive Referenzen von in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Auftraggebern der öffentlichen Verwaltung, für die er bereits der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare (hinsichtlich des Aufgabengebiets: BD eines öffentlichen Verwaltungsgebäudes mit Publikumsverkehr) Leistungen seit 2022 erbracht hat, nachweisen. Diese sollen dem Angebot beigefügt werden.

Für jede der vorgelegten Referenzen benennt der Bieter die komplette Anschrift des Referenzgebers inklusive Name des Ansprechpartners, seiner E-Mail-Adresse und seiner Telefonnummer.

Der Bieter weist nach, dass eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 vorliegt. Der Nachweis soll dem Angebot beigefügt werden.

Finanzierung

s. § 17 VOL/B

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.

Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.

Ein aktuelles, zum Stichtag Ende der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate altes, polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen für jede/jeden Beschäftigte/n ist vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses und in regelmäßigen Abständen, mindestens jährlich ab Beschäftigungsbeginn, anzufordern und dem AG unaufgefordert vorzulegen. Beschäftigte mit Eintragungen dürfen nicht eingesetzt werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung