Gesamtschule Rosenhöhe - Neubau SEK II und Sporthalle / Garten- und Landschaftsbauarbeiten | 2. Bauabschnitt
Betonbord ausbauen: ca. 140 lfmdBetonpflaster versch. Formate abbrechen: ca. 152 m2flächigen Gehölzaufwuchs roden: ca. 350 m2Grasnarbe und verunkrauteten Boden abtragen: ca. 4.000 m2Abtrag im vorh. Gelände für Geländeregulierung: ca. 1.700 m3Rohplanum Geländeflächen herstellen: ca. 8.645 m2Baugrund auflockern kreuzweise: ca. 4.375 m2Aushub Graben für Leerrohre / Kabel: ca. 480 m3Verfüllen Graben: ca. 440 m3Schottertragschicht herstellen: ca. 1.300 m2Planum für Wege- und Verkehrsflächen herstellen: ca. 4.150 m2Platten Leitsystem: ca. 115 m2Betonpflasterrinne, Mehrsteinsystem: ca. 205 lfmdBetonbord unter Fassade 8x40x100 cm: ca. 180 lfmdEntwässerungsrinnen: ca. 236 lfmd Blockstufen: ca. 192 St Handlauf: ca. 81 lfmdHolzzaun: ca. 60 lfmdFahrradanlehnbügel: ca. 32 StSitzelemente aus Beton mit Holzauflage: ca. 59 St Mastleuchten: ca. 13 St Verkehrsschilder: ca. 10 St Extensive Dachbegrünung: ca. 2.100 m2Kontrollschacht zur Revisionierung von Dachabläufen: ca. 14 StWinkelelemente: ca. 277 St Winkelelemente als Unterkonstruktion Holzdecks: ca. 101 St
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der