Die Stadt Bielefeld schreibt die Beschaffung von drei neuen Kompaktkehrmaschinen mit Allradlenkung 2cbm aus.
Die Stadt Bielefeld schreibt die Beschaffung von drei neuen Kompaktkehrmaschinen mit Allradlenkung 2cbm aus. Die aufgeführten Leistungsvorgaben sind vom Bieter zu bestätigen bzw. definiert anzugeben. Auf technisch sinnvolle Mehr- bzw. Sonderausstattung kann in Bieterfragen hingewiesen werden. Sollten Leistungsmerkmale aus technischer Sicht nicht möglich sein, ist auch hierauf mit einer entsprechenden Begründung in Bieterfragen hinzuweisen.
Bei einer Lieferzeit von 36 und mehr Wochen werden keine Wertungspunkte mehr vergeben.
Es wird die zur Zeit höchstmögliche Abgasnorm Euro 6 zur Reduzierung der CO2-Werte gefordert. Zur Reduzierung der Feinstaubwerte wird das PM 2,5 und PM 10 Zertifikat gefordert. Auch wird die Verwendung von biologisch abbaubarem Hydrauliköl gefordert. Zusätzlich wurde bei der Bedarfsfeststellung die optimale Fahrzeuggröße/-Klasse (Tonnage, Motorisierung etc.) für die durchführenden Arbeiten berücksichtigt.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
§ 56 VgV
Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1 + 2 UVgO) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1 + 2 UVgO)
Angebotsdokumentation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Dokumentation (Zeichnungen mit Seiten- und Heckansicht sowie Draufsicht, Abbildungen etc.) des Angebots, insbesondere die Systembeschreibung zur Hochkippeinrichtung soll beigefügt werden.
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu erklären. Zum Vertragsbeginn muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut verfügen. Folgende Mindestsummen sind abzudecken:- 5.000.000,00 Euro Personenschäden- 5.000.000.00 Sach- und Vermögensschäden Sollte eine Betriebshaftpflicht mit den o.g. Mindestsummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Auftragnehmer zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme von 5.000.000,00 EUR bestehen wird. Für den Nachweis reicht eine Eigenerklärung (sh. Anlage B). Vor Vertragsabschluss hat der Auftragnehmer auf Anforderung der Auftraggeberin einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter soll mindestens zwei Referenzen mit folgenden Anforderungen benennen:Fertigung und/oder Lieferung vergleichbarer Lieferleistungen. Hier betrifft es ein Modell in einer dem Leistungsverzeichnis vergleichbaren Ausführung bzw. Ausstattung (das Produkt ist vom Bieter anzu-geben) - innerhalb der letzten drei Kalenderjahre,- an mindestens zwei kommunale oder gewerbliche Auftraggeber.Eine Liste mit den o. g. Referenzen soll dem Angebot beigefügt werden.Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegen-stehen, ist daher nicht zulässig.
Betriebsbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung beigefügt werden. Das Tätigkeitsgebiet des Bie-ters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
Nutzlast-/Achslastberechnungen nach DIN EN (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Nutzlast-/Achslastberechnungen nach DIN EN des Fahrzeuges sollen eingereicht werden.
Einzureichende Unterlagen:- Benennung Kundendienst- / Service-Standort ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter muss einen Kundendienst- / Service-Standort (sh. Teil I Ziffer 7) bei Angebotsabgabe benennen. Wird kein Kundendienst- / Service-Standort benannt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
- Ggfls. Erklärung zur Bietergemeinschaft ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beabsichtigte Bietergemeinschaften sind mit der Abgabe des Angebotes anzugeben (sh. Anlage A zum Angebot). Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeich-nete Erklärung abzugeben,- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und die/der für die Durchführung des Vertragsbevollmäch-tigte Vertreterin/Vertreter bezeichnet ist,- dass die/der bevollmächtigte/n Vertreterin/Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldnerinnen/Ge