Der hier ausgeschriebene Leistungsumfang umfasst die Einrüstung der Faulbehälter II und III mit einem Arbeits- und Sicherheitsgerüst zur Erneuerung der Faulschlammmischer und der Betonsanierung auf der Kläranlage Bielefeld Heepen
Bei den beiden Faulbehältern handelt es sich um Spannbetonbauwerke in runder / eiförmiger Bauausführung, mit einem Fassungsvolumen von jeweils ca. 3.200 m3. Die Trichterspitze liegt jeweils ca. 9,00m unter OK Gelände, die Wandkrone des im Faulbehälterkopf angeordneten Gasdoms befindet sich etwa 14,5 m über Geländeoberkante.
Leistungsumfang:-Erstellung eines Treppenturms zur Abstützung der Plattform und zur Zugänglichkeit auf die Plattform- Erstellung von Arbeitsebenen im Bereich des Treppenturms im Abstand von ca. 2,00 m um dasvorhandene Steigrohr- Erstellung einer Plattform auf 95,20 m über NHN- Erstellung von umlaufenden Arbeitsbühnen mit jeweils zwei Zugangsbrücken zur weitergehenden Betonsanierung- Erstellung einer Zugangsbrücke vom Mannloch zum Treppenturm- Erstellung der notwendigen Stützgerüste zum Lastabtrag der oberen Plattform
Preis
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.