Schadstoffsanierung Gymnasium Seidensticker
Die Stadt Bielefeld plant die Schadstoffsanierung eines ehemaligen Industriestandortes, Hier sind u.a. folgende Leistungen erforderlich:Stellung von 7.200m2 FassadengerüstStellung von 4 Materialaufzügen mit anschl. GebrauchsüberlassungAusstattung für min. 5 komplette Schwarzbereiche mit jeweiligen 8-fachen Umsetzungen5.800m2 Abbruch z.T. asbestbelasteter schwimmender Estriche5.200m2 Schleifen asbesth. Steinholzestriche in mehreren Arbeitsgängen20.000m2 Abbruch asbesth. Wandputze10.000m2 Abbruch asbesth. Deckenputze6.300m2 Abbruch Trockenbauflächen2.500m2 Abbruch Dach- Beläge (asbesth.)2.500m2 Notabdichtung Dachfläche und16.000m2 Feinreinigung
Die Leistungen sind innerhalb von 46 Wochen zu erbringen. Es werden über die gesamte Bauzeit min. 20 Mitarbeiter vor Ort benötigt.
Preis
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.