Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld. Das Plangebiet erstreckt sich dabei auf ein nördliches Grundstück.
Beim vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule in Bielefeld. Das Plangebiet erstreckt sich dabei auf ein nördliches und ein südliches Grundstück mit hierauf jeweils zu errichtenden Baukörpern. Diese Ausschreibung behandelt das Nordgebäude.
BA NordBaugrundstücksgröße: ca. 11.960 m2maximale Grundfläche: ca. 7.549 m2 (Sockelgeschoss)Bruttorauminhalt: ca. 89.887 m3 (Kategorie R)Bruttogeschossfläche: ca. 16.927 m2 (Kategorie R)Max. Bauwerkshöhe OK Attika: 21,80 m
Art der Leistung
Die VE5.4 Trockenbauarbeiten beinhaltet das Herstellen von Trockenbauwänden, Raumsystemen und Vorsatzschalen, sowie Abhangdecken des Bauabschnitts Nord.Der Leistungsumfang des AN in den o.g. Bauabschnitten beinhaltet u.a. die Herstellung von:
- Trockenbauwänden,
o ca. 6.070 m2,
- Trockenbauvorsatzschalen,
o ca. 1.532 m2
- Abhangdecken
o ca. 13.010 m2,
- Nischenwände als freistehende Raumsystem
o ca. 170 m2,
- Sowie die Erbringung weiter Leistungen wie:
o Herstellen von Öffnungeno Einbau von Revisionsklappeno Einbau von Verstärkungen
Nordgebäude: Apfelstraße / Westerfeldstraße, 33611 BielefeldSüdgebäude: Apfelstraße 210, 33611 Bielefeld
Preis
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.