Die anstehende Baumaßnahme soll zuvorderst die Umwandlung der Gesamtschule Rosenhöhe in eine Schule des "gemeinsamen Lernens" (Inklusion seit 2015) nun auch baulich nachvollziehen und entsprechende Lernbereiche generieren. Im Zuge der Konzeptvorbereitung für die Umsetzung der inklusionsbedingten Umbaumaßnahmen wurde imRahmen einer "Phase Null" ein pädagogischer Architekt (Architektur & Entwicklungsräume) engagiert, der maßgeblich an der Konzeption für die Neuausrichtung der Schule gearbeitet hat. Dieses Konzept wurde bei dem Entwurf und dendaraus entwickelten Grundrissen beachtet und umgesetzt.Im Zusammenhang mit den Umbaumaßnahmen im Inneren des Gebäudes der 4-zügigen Gesamtschule für die Jahrgänge 5 bis 10 ist eine energetische Gebäudesanierung angedacht. Hier wird die Wärmedämmung der Außenfassade ertüchtigt und die Fenster und Raffstore erneuert. Während der Umbaumaßnahme wird in demBestandsgebäude kein Unterricht stattfinden und das Gebäude wird komplett "leer gezogen". Damit der Unterricht aufrechterhalten werden kann, wurde bereits ein separater Bauantrag zur Errichtung und den Betrieb der Interimsschule in drei Containergebäuden A, B und C auf dem Schulgelände beantragt und genehmigt. Im Zuge der Umbaumaßnahme im Bestand, bei der die Unterrichts- und Nebenräume neu geordnet werden, soll das Raumangebot geringfügig aber zweckmäßig baulich in den Innenhof erweitert werden. Die bauliche Erweiterung mitBüro-, Aufenthalts- und Nebenflächen wird durch einen Fassadenteilabbruch in das Atrium hinein realisiert.Als zweiten baulichen Rettungsweg aus dem Gebäude werden neu errichtete Rampenanlagen aus dem 2. und 3. Obergeschoss als Brückenanlagen bis auf das natürliche Gelände geführt. Die neue Brückeninstallation mitAufenthalts-Plattform soll als inklusionsgerechte Ausgleichsfläche (INGA) und demnach als Ergänzung des Raumangebotes zum gelegentlichen Aufenthalt im Außenbereich dienen.
Hauptmassen:-- Demontage Heizungsrohr DN 15 bis DN 80 ca. 900m-- Austausch Heizkörperventil an Bestand-Heizkörper ca. 360 Stck.-- Demontage Heizkörper ca. 90 Stck.-- Neumontage Heizungsrohr DN 15 bis DN 80 ca. 2.000m-- Dämmung Heizungsrohr DN 15 bis DN 80 ca. 2.000m-- Dämmung Bestand-Heizungsrohr DN 15 bis DN 80 ca. 1.400m-- Montage vorh. Bestandheizkörper ca. 250 Stck.-- Montage neuer Heizkörper ca. 110 Stck.-- Schale aus Steinwolle DN 15 bis DN 65 ca. 65m-- Brandschutzbauplatten 10m2
Preis
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.