Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (OEB) und ortsveränderlichen Leitern für die Stadt Bielefeld in der Zeit vom 01.07.2026 - 30.06.2028 mit einer Verlängerungsoption vom 01.07.2028 - 30.06.2030
Bei der Stadt Bielefeld sind in der Verwaltung, den Schulen und den Kindertagesstätten die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (OEB) und die ortsveränderlichen Leitern aufgrund rechtlicher Verpflichtungen zu prüfen. Auftraggeberin ist die Stadt Bielefeld.
Die Schulgebäude umfassen alle Schulformen; unter anderem auch ein Berufskolleg für Metall- und Elektrotechnik. An jedem Standort stehen Ansprechpersonen zur Verfügung, die auf örtliche Besonderheiten hinweisen.
Bei den zu prüfenden Leitern handelt es sich mehrheitlich um Stehleitern, Anlegeleitern, Mehrzweckleitern, Tritte, (evtl. Regaleinhängeleitern, Schiebeleitern). Es ist nicht auszuschließen, dass auch andere Leitertypen darunter sind; diese dürften aber eher die Ausnahme sein."Elefantenfüße" sind nicht zu prüfen.
Es sind im Gesamtzeitraum ca..466.024 OEB und ca. 3.424 Leitern zu prüfen.
Eine Verlängerungsoption vom 01.07.2028 - 30.06.2030
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Zuschlagserteilung erfolgt - nach Erfüllung aller in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kriterien bezogen auf den Preis zu 100 %. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.
Fehlende unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert. Zuschlagsrelevante Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden.
gem. §§ 123 + 124 GWB
Eintragung in ein Berufs- /Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Vor Zuschlagserteilung hat der zum Zuschlag vorgesehene Bieter auf besondere Aufforderung der Auftraggeberin einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, vorzulegen. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt.Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Angaben zu den beschäftigten Arbeitskräften (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe über die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte und ihre Funktionen
Angaben zum Umsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe des Gesamtumsatzes sowie Umsatz der Leistungsarten, die Gegenstand der Vergabe sind, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme.
Der Auftragnehmer muss ab Vertragsbeginn für die Dauer der Vertragslaufzeit und darüber hinaus weitere 3 Monate über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit folgenden Mindestdeckungssummen verfügen:Personenschäden: 2.500.000 EUR Sachschäden inkl. Schlüsselversicherung/Schlüsselverlustschäden: 2.500.000 EURVermögensschäden:2.500.000 EUR
Sollten die o.g. Mindestdeckungssummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nichtvorliegen, hat der Bieter zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestdeckungssummen bestehen wird.Für den Nachweis reicht eine Eigenerklärung. Vor Vertragsabschluss hat der Bieter der Auftraggeberin auf besondere Anforderung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Betriebsbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Betriebsbeschreibung mit mindestens folgenden Angaben: Name, Anschrift, Rechtsform, Hauptfirmensitz und Niederlassungen.Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
Eignung Verantwortliche Elektrofachkraft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): -Berufsausbildung und Techniker- oder Meisterabschluss oder abgeschlossenes Ingenieur-Studium (Nachweis z. B. durch Abschlusszeugnisse, Diplom, Bachelor, Master, Meister- bzw. Technikerabschluss)- Mind. einjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (z. B. Nachweis durch Eigenerklärung)- Nachweis über die Bestellung zur Verantwortlichen Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10
Eignung Elektrofachkraft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - abgeschlossene Elektrotechnische Berufsausbildung oder höher (Nachweis z. B. durch Abschlusszeugnisse Gesellen- Facharbeiter, Meister- und / oder Technikerabschluss, Diplom-, Bachelor-, Master-Urkunden)- Mind. einjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (z. B. Nachweis durch Eigenerklärung)- Nachweis über die Bestellung zur Befähigten Person zur Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln nach TRBS 1203
Eignung elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Nachweise durch z. B. Weiterbildungsbescheinigungen von anerkannten Bildungsstätten aus den letzten 36 Monaten- Nachweis über die Bestellung zur EUPDer Auftragnehmer stellt sicher, dass die EUP in einem Prüfteam unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüft, die dauerhaft vor Ort sein muss. Die DGUV Information 203-049, 203-070 und die DIN VDE 0702 Punkt 4 sind zu beachten.
Eignung Person zur Prüfung der Leitern (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - abgeschlossene, einschlägige technische / handwerkliche Berufsausbildung (Nachweis z. B. durch Abschlusszeugnis)- Mind. einjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (z. B. Nachweis durch Eigenerklärung)- Kenntnis der aktuellen Vorschriften (DGUV Information 208-016), Normen (DIN EN 131) und Stand der Technik. (z. B. Nachweis durch Eigenerklärung oder Teilnahmenachweis an Ausbildungslehrgang)
Angabe von mindesten zwei Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestens 2 Referenzen mit Angaben zum Auftraggeber, Name der Ansprechperson mit Telefonnummer und Mail-Adresse, Leistungsumfang (Anzahl der geprüften OEB pro Jahr) und Leistungszeitraum von Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, deren Leistungsgegenstand (Prüfung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel) nach Umfang vergleichbar sind. Der Umfang ist vergleichbar, wenn dieser mindestens 60 % des hier durchschnittlich jährlich ausgeschriebenen Auftragsumfangs, also mindestens 70.000 OEB entspricht.
Gesetzliche Ausschlussgründe nach § 123 ff GWB (§ 42 VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV) vorliegen.Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist anhand des beigefügten Vordruckes "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB" zu bestätigen.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i.V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023. Die beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen.
§ 17 VOL/B
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Benennung eines deutschsprachigen (in Wort und Schrift) Ansprechpartners für die organisatorische/finanzielle Betreuung und Abwicklung des Auftrages.