- Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
- Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung und Umwelthaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme
Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit und darüber hinaus für weitere drei Monate muss der Aufragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Umwelthaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit folgenden Mindestsummen verfügen:
für Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden von jeweils 3 Mio. Euro
- Auf besondere Aufforderung sind vor Vertragsabschluss weitere Nachweise
beizubringen:
- gültige Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes,
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, des Steueramtes der
Kommune sowie der Berufsgenossenschaft, Auszug aus dem
Gewerbezentralregister durch Bescheinigungen der zuständigen Behörden des
betreffenden Mitgliedsstaates (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der
Angebotsfrist), gültige Bescheinigungen der Betriebshaftpflichtversicherung und
Umwelthaftpflichtversicherung