Die Stadt Bielefeld beabsichtigt die Sanierung der Sekundarstufe I der GES Rosenhöhe und schreibt hierfür Leistungen der Freiraumplanung aus. Ziel der Planung ist die Schaffung eines großen Angebotes an multifunktional nutzbaren Frei- und Pausenflächen, das den Anforderungen einer inklusiv arbeitenden Ganztagsschule entspricht. Die Außenanlagen sollen Flächen für bewegungsintensive Aktivitäten als auch Flächen für Ruhe und Kon-zentration aufweisen. Auch eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität soll bei der Planung berücksichtigt werden.
Ausgeschrieben sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen gemäß Anlage 11 zu § 39 Abs. 4, § 40 Abs. 5 und die Besonderen Leistungen.
Besondere Leistungen: - LPH 3 Mengenermittlung Grünflächenmanagement, Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien, Erarbeitung Planungsziele in einem Workshop mit den Nutzern. - LPH 4 Überflutungsnachweis- LPH 8 Zusatzleistungen Bauüberwachung u.a. Prüfung, außervertraglicher Leistungen, Qualitätsprüfung der Pflanzenlieferung - LPH 9 Überwachung Entwicklungspflege - LPH 9 Überwachung der Mängelbeseitigung
Über die Anforderungen der Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 hinaus, ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich mit den Unterlagen des Workshops SchulRAUMentwicklung (Anhang F) sowie der Planung bzgl. der Schülerplattform IngA (Anhang G) vertraut zu machen und diese bei seinen Leistungen zu berücksichtigen. Die Schülerplattform IngA ist eine Seilnetzkonstruktion, die seitens Hochbau erstellt wird und aus dem Gebäude der SEK I in Richtung Laufbahn geführt wird. Die Erstellung der Rampenanlage von der Schülerplattform herunter ist Teil der zu erbringenden Leistung. Der Auftragnehmer muss gewährleisten, dass aus dem Workshop und der Planung zur Schülerplattform IngA resultierende wirtschaftliche sowie technische Grundsatzfragen für die Freianlagen geklärt sind.
Höhe des Honorarangebotes
Methoden zur Erreichung der konkreten Planungsziele und Umgang mit besonderen Herausforderungen
Besetzung des Teams, Funktion der Mitglieder des Teams, Schnittstellen und Redundanz, Berufliche Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Projektteams bzgl. vergleich-barer persönlicher Referenzprojekte und Dauer der Berufs-erfahrung
Organisation der Projektabwicklung bezüglich Präsenz der Projekt- und Bauleitung während der Planungs- und Bauausführungsphase, der Koordination und Qualitäts- Kosten- und Terminsicherung
Die Vergabe erfolgt stufenweise. Mit Abschluss des Architektenvertrages werden zunächst die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung) sowie die zugehörigen Besonderen Leistungen zu diesen Leistungsphasen in Auftrag gegeben werden.
Zu den ausgeschriebenen Aufgaben des Freianlagenplaners gehört die Planung einer funktionsfähigen Oberflächenentwässerung einschl. der damit verbundenen Anschlüsse bis zu den vorhandenen Technischen Anlagen sowie einschl. der Planungsleistungen, die für die Entwässerung erforderlich sind.
Der inklusive Gedanke, der im Bereich der Sekundarstufe II umgesetzt wird, soll sich in der Neugestaltung der Außenanlagen der Sekundarstufe I widerspiegeln
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.