Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die zeitliche Lizenzüberlassung von Adobe Acrobat Standard Lizenzen und Adobe Acrobat Pro for Teams Lizenzen für Behörden für Mitarbeitende der Stadt Bielefeld.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die zeitliche Lizenzüberlassung von Adobe Acrobat Standard Lizenzen und Adobe Acrobat Pro for Teams Lizenzen für Behörden für Mitarbeitende der Stadt Bielefeld. Bei der Stadt Bielefeld sind derzeit ca. 700 Adobe Acrobat Standard Lizenzen und ca. 120 Adobe Acrobat Professional Lizenzen im Einsatz.Zur besseren Kalkulation verpflichtet sich der Auftraggeber eine Mindestabnahme von insgesamt 650 Adobe Acrobat Standard Lizenzen und 100 Adobe Acrobat Professional Lizenzen während der gesamten Vertragslaufzeit.Die zu erbringenden Leistungen sind dem anliegenden EVB-IT Vertrag ID 19819 zu entnehmen.Die Vertragsdauer beträgt 3 Jahre. Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 01.02.2026 und endet am 31.01.2029. Sollte sich der Vertragsbeginn auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, gilt die Verschiebung auch für alle übrigen Termine. Die Lizenzen stehen dem Auftraggeber sofort, spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss, zur Nutzung zur Verfügung.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B ID 19819 ist bei Zuschlagserteilung zu unterzeichnen.
§ 56 VgV: Fehlende unternehmensbezogene Unterlagen können nachgefordert werden. Zuschlagsrelevante Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden.
gem. §§ 123 + 124 GWB
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist anhand des beigefügten Vordruckes "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB" zu bestätigen.
Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung vor Auftragserteilung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist).
Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023. Die beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen.
Eintragung in ein Berufs-/ Handelsregister (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Erklärung zur eigenbetrieblichen Kalkulation u. Preisbildung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
Betriebsbeschreibung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Vor Zuschlagserteilung hat der Bewerber auf Anforderung der Auftraggeberin eine kurze Betriebsbeschreibung nebst den entsprechenden Nachweisen vorzulegen. Das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig. Die Betriebsbeschreibung soll Angaben zum Hauptfirmensitz, den ggf. vorhandenen Niederlassungen und zum Gesamtumsatz der letzten 2 Geschäftsjahre mit einer den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistung enthalten.Auf Anforderung der Auftraggeberin sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Nachweis über die Autorisierung als Adobe-Fachhändler (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Der Bieter muss autorisierter Adobe-Fachhändler (Certified, Gold oder Platinum Reseller) sein. Ein Nachweis soll mit Angebotsabgabe eingereicht werden.
Die sind Regelung im EVB-IT Vertrag und § 17 VOL/B enthalten.
Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit muss der Auftragnehmer über eine in Rahmen und Umfang marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügen, die die Haftungshöchstsummen gem. Ziffer 9.2.1 EVB-IT Überlassung Typ B AGB abdeckt, s. Ziffer 14 EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B. Der Auftragnehmer weist bei Vertragsbeginn dem Auftraggeber das Bestehen der entsprechenden Versicherung nach. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen v. Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO). Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023. Die beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen.