Baugrunduntersuchungen und -beurteilungen
A. Gutachten für den Unter- und Oberbau Verkehrsanlagen (Planfeststellungsbereich) - Gleisbau, Straßenbau, Nebenanlagen, HochbahnsteigeB. Gutachten WendeschleifeC. Gutachten für die Gründung der FahrleitungsmasteD. Beratung für die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses
Jöllenbecker Straße von Drögestraße bis Splittenbrede
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Fehlende unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert. Zuschlagsrelevante Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden.
gem. §§ 123 + 124 GWB
Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
1. Qualifikation der verantwortlichen Fachperson - Abgeschlossenes Hochschulstudium (Dipl.-Ing., M.Sc.) im Bereich Geotechnik, Bauingenieurwesen, Geologie oder Ingenieurgeologie
2. Berufserfahrung - Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich geotechnischer Baugrunduntersuchungen für Infrastrukturprojekte (Straßen-, Gleis-, oder Ingenieurbau)
3. Referenzen - Liste von 2-4 Referenzprojekten der letzten 5 Jahre:Vergleichbare Leistungen (Baugrunderkundung, Gutachtenerstellung) mit Angaben zu Auftraggeber, Leistungszeitraum, Projektbeschreibung und Honorarsumme
4. Organigramm - Nachweis des verfügbaren Fachpersonals (Projektleitung, Feldtechniker, Laborpersonal)
5. Techn. Ausrüstung - Verfügbarkeit geeigneter Bohrgeräte, Sondiergeräte, Laborgeräte (eigene oder vertraglich gesicherte)
6. Qualitätssicherung - Nachweis eines internen QM-Systems (z. B. nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig)
7. Akkreditierung - Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder gleichwertig
8. Berufshaftpflichtversicherung - Versicherungsnachweis: Deckungssumme: mind. 1.000.000 EUR für Personenschäden, 500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden
A. Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über das wirksame Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Zeit der Auftragserfüllung für ihren/seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden: 1.000.000,00 EURfür sonstige Schäden (Sach- und / oder Vermögensschäden): 500.000,00 EURMitversichert sein müssen allmähliche Einwirkung (§ 415 AHB), Mangelfolgeschäden, Bearbeitungsschäden mit 5.000,00 EUR pro Schadensereignis (§ 416 b AHB).
B. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
C. Erbringung der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.
D. Erbringung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB