Die Feuerwehr Bielefeld schreibt die Lieferung von neuer Feuerwehrschutzkleidung für Risiken bei der Brandbekämpfung und Brandrettung beim Innenangriff (im Folgenden "Brandschutzüberbekleidung") gem. DIN EN 469 (Leistungsstufe 2), i. V. m. DGUV Information 205-014 (vgl. PSA 12) für die Feuerwehr Bielefeld aus.
Ein Satz "Brandschutzüberkleidung" besteht grundsätzlich aus Überjacke und Überhose samt Hosenträger. Zu liefernde Mengen finden sich unter Punkt 4) der Ziff. 1.1 der Leistungsbeschreibung.
Die zu erbringende Leistung umfasst:a) die Lieferung neuer Brandschutzüberbekleidung für ca. 1.496 Feuerwehrangehörige,inkl. Klett-Namensschilder je Teil und Patch von Rückenaufdruck in Absprache mit dem Auftraggeber,b) die nötige Bemusterung (Anprobe) des Personals sowie c) die nötige Ausbildung von sogenanntem Multiplikatorenpersonal für die Feuerwehr Bielefeld zwecks Unterweisungen gem. § 12 ArbSchG i.?V. § 31 DGUV Vorschrift 1.
Sicherheitstechnische Eigenschaften der zu beschaffenden Bekleidung werden in der Leistungsbeschreibung gefordert
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Die im Aufforderungsschreiben aufgelisteten Nachweise/Angaben sollen mit dem Angebot eingereicht werden. Sollten Nachweise/Angaben fehlen, können diese gem. § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
gem. §§ 123 + 124 GWB
Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Eine entsprechende Eigenerklärung soll mit dem Angebot eingereicht werden. Die beigefügte Eigenerklärung soll verwendet werden.
Konzept zum Reparatur-Service (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter legt mit seinem Angebot ein Konzept zum Reparaturservice (Serviceleistungen, Ablauf, Zeiten, Serviceprozess) vor. Der Auftraggeber behält sich vor, den benannten Reparaturdienst (Werkstatt oder Servicepartner) zu besichtigen bzw. durch Rückfragen zu verifizieren. Wird kein Reparaturservice angeboten, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Produktbeschreibungen (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Den angebotenen Produkten sollen entsprechende Produktbeschreibungen (z. B. Kataloge, Datenblätter, Bedienungs- und Pflegeanleitungen o. ä.) beigefügt werden.
Muster (1 x Jacke und 1 x Hose jeweils in Größe 54 - 56, s. Pos. 1.09 der technischen Leistungsbeschreibung) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Mit Abgabe des Angebotes ist ein, der Leistungsbeschreibung entsprechendes, kostenloses Muster (1 x Jacke und 1 x Hose jeweils in Größe 54 - 56, s. Pos. 1.09 der technischen Leistungsbeschreibung) zur Verfügung zu stellen. Die Nichteinreichung eines Musters führt dazu, dass ein Angebot hinsichtlich der Qualität sowie Funktionalität nicht beurteilt werden kann und somit ausgeschlossen werden muss.
Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter muss - entsprechend den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist - einen Nachweis über eine Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber hinaus, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe von mindestens drei positiven Referenzen, über ausgelieferte Schutzkleidung an Feuerwehren im deutschsprachigen Raum, die nicht älter als aus dem Jahr 2022 sein dürfen. Jede der genannten Referenzen muss mindestens 50 Garnituren der angebotenen oder ähnlicher Kleidung erhalten haben. Dabei sind die Kontaktdaten (Ansprechpartner, Telefon, E-Mail) der Auftraggeber, der Lieferzeitraum und der jeweilige Auftragswert (brutto) zu nennen.
Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.
Betriebsbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zur weiteren Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters soll dieser dem Angebot eine kurze Betriebsbeschreibung beifügen, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, Beschreibung der Produktionsstandorte sowie der grobe Ablauf der Fertigung (für die angebotene Kleidung) hervorgehen. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
Konformitätserklärung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Konformitätserklärung, dass die angebotene Bekleidung der PSA-Verordnung (EU)2016/425 und den in der technischen Leistungsbeschreibung (Pos. 4.02 ff) aufgeführten Normen entspricht.
EU-Baumusterprüfbescheinigung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Prüfzeugnis einer zugelassenen Prüfstelle über Bestimmungen der Verordnung (EU)2016/425:EU-Baumusterprüfbescheinigung. (Pos. 4.02)
Einhaltung der Mindestflächen nach Pkt. 6.2.6 der DIN EN 469:2020 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Gültige Prüfzeugnisse nach DIN EN 469:2020, inkl. Einhaltung der Mindestflächen nach Pkt. 6.2.6 der DIN EN 469:2020, ab Gr. 42-44 (XS). (Pos. 4.03)
Prüfzeugnisse (s. Pos. 4.04 + 4.05) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Gültige Prüfzeugnisse nach DIN EN 1149-5:2018 sowie DIN EN ISO 13688:2013 (s. Pos. 4.04 + 4.05)
Prüfzeugnisse der Membrane/Nässesperre (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Gültige Prüfzeugnisse der Membrane/Nässesperre (s. Pos. 4.06), gem. Pos. 1.14 über:- Wasserdichtigkeit der Membrane, der Nähte und Kreuznähte nach EN ISO 811 nach Vorbehandlungen.- Wasserdichtigkeit der Membrane nach EN ISO 811 nach Vorbehandlung.- Delaminationsbeständigkeit nach Vorbehandlungen gemäß DIN EN ISO 6330.- Virendichtigkeit nach ISO 16604 im Neuzustand und nach Vorbehandlung oder vergleichbar.- Regenturmtest nach Vorbehandlung gemäß EN 14360 oder vergleichbar.
Anwenderinformationen für Reparaturtape, inkl. Muster (Pos. 4.07) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Anwenderinformationen für Reparaturtape, inkl. Muster (Pos. 4.07)
Datenblatt Außenmaterial (Pos. 4.08) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Datenblatt Außenmaterial (Pos. 4.08)
Datenblatt Membrane/Nässesperre (Pos. 4.09) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Datenblatt Membrane/Nässesperre (Pos. 4.09)
Datenblatt Innenfutter (Pos. 4.10) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Datenblatt Innenfutter (Pos. 4.10)
Datenblatt Reflexmaterial (Pos. 4.11) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Datenblatt Reflexmaterial (Pos. 4.11)
Größentabelle (Pos. 4.12) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Größentabelle (Pos. 4.12)
§ 17 VOL/B
Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.