Die Abwasseranlagen im Gebäude 10 werden im Gebäude vollständig demontiert und durch einneues System ersetzt, die Leitungen werden teilweise unterhalb des Gebäudes imKriechkeller (Lichte Höhe 1,0-1,20m) verlegt und an die Bestandsgrundleitung angebunden.Das Trinkwassersystem wird erneuert und mit einer dezentraler Warmwasserbereitung fürbestimmte Bereiche ausgestattet. Trinkwasserleitungen werden im Kriechkeller verzogen und an den Steige punkten in das Gebäude geführt.Alle Bestandleitungen (Bis auf die Schmutzwassergrundleitungen im Kriechkeller) werden demontiert.
Die Abwasseranlagen im Gebäude 10 werden im Gebäude vollständig demontiert und entsorgt(200m Abwasserleitung) und durch ein neues System ersetzt (DN 100; ca. 140 m, DN 70;150 m; DN 50; 75 m) die Leitungen werden teilweise unterhalb des Gebäudes im Kriechkeller (Lichte Höhe 1,0-1,20m) verlegt und an die Bestandsgrundleitung angebunden.Demontage und Entsorgung von ca. 200 m Trinkwasserleitung. Das Trinkwassersystem wird erneuert (Nickelfreies Edelstahlrohr verschiedene Rohrstärken DN 15 - DN 80, ca. 750 m) und mit einer dezentraler Warmwasserbereitung für bestimmte Bereiche ausgestattet. Trinkwasserleitungen werden im Kriechkeller verzogen und an den Steige punkten in das Gebäude geführt.Isoliermaterial für die v.g. Rohrdimensionen und Längen.WC- Einrichtungsgegenstände, 19 WC`s mit dazugehörigen Montageanbauteilen, 20 Waschbecken mit Montageanbauteilen.
Preis
Das Projekt wird ohne Fördermittel finanziert.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es werden keine Maßnahmen zur Verschwiegenheit getroffen Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.