Lieferung von 3.600 t Eisen(III)-chlorid-Lösung zur Phosphatfällung für zwei Klärwerke im Stadtgebiet Bielefeld. Die Laufzeit des Vertrages beginnt voraussichtlich zum 01.Februar 2026. Der Produktverbrauch schwankt, es wird davon ausgegangen, dass die ausgeschriebene Menge in 1,5 - 2,0 Jahren abgerufen wird. Der Vertrag endet, wenn die hier ausgeschriebenen Mengen erreicht werden.
Lieferung von 3.600 t Eisen(III)-chlorid-Lösung zur Phosphatfällung für zwei Klärwerke im Stadtgebiet Bielefeld Die Laufzeit des Vertrages beginnt voraussichtlich zum 01.Februar 2026. Der Produktverbrauch schwankt, es wird davon ausgegangen, dass die ausgeschriebene Menge in 1,5 - 2,0 Jahren abgerufen wird. Der Vertrag endet, wenn die hier ausgeschriebenen Mengen erreicht werden..
Klärwerk Bielefeld-Heepen
Klärwerk Bielefeld-Brake
Bitte beachten Sie, dass im Veröffentlichungstext bei den Formeln ggf. eine Formatierungseinschränkung besteht. Die richtige Formatierung der Formeln entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Das einzusetzende Produkt muss eine Wirkstoffkonzentration von 11 % bis 15 % dreiwertigem Eisen (Fe3+) aufweisen. Somit sind alle sauren dreiwertigen Eisenlösungen, die zum Einsatz als Fällmittel in Kläranlagen zulässig sind, und ohne weitere Aufbereitungsschritte eingesetzt werden können, innerhalb dieser Vergabe erlaubt.Es wird gemäß DWA-A 202 ein chemisch-physikalisches Verfahren zur Elimination von Phosphor aus Abwasser angewandt (Analyse der Schwermetalle)
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Das vollständig ausgefüllte Preisblatt und der Fragenkatalog sind zwingend mit dem Angebot einzureichen.§ 56 VgV fehlende Unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert Zuschlagsrelevante Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden.
gem. §§ 123 + 124 GWB
aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Vor Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer auf besondere Aufforderung der Auftraggeberin einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, vorzulegen. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt.Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beabsichtigte Bietergemeinschaften sind mit der Abgabe des Angebotes anzugeben (siehe beigefügter Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"- Anlage 2. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben
Nachunternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Sofern der Einsatz eines Nachunternehmers/Unterauftragnehmers angestrebt wird, ist dies mit dem Angebot darzulegen und ein Verzeichnis über die Leistungen, die durch andere Unternehmen erbracht werden sollen, beizufügen (Anlage 1 "Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz").Vor Zuschlagserteilung kann die Auftraggeberin die Benennung des Unterauftragnehmers verlangen und den Nachweis, dass dem Unterauftragnehmer die erforderlichen Mittel zu Verfügung stehen.
Sicherheitsdatenblatt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für das angebotene Produkt ist ein in deutscher Sprache abgefasstes Sicherheitsdatenblatt incl. technischer Produktdaten oder ein Sicherheitsdatenblatt und ein technisches Produktdatenblatt incl. der Angabe der Fe3+ - Konzentration einzureichen.
Analyse (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Als verbindliche Obergrenze gelten die Richtwerte des DWA-A 202 "Chemisch-physikalische Verfahren zur Elimination von Phosphor aus Abwasser". Zum Nachweis ist den Angebotsunterlagen eine von einem externen Labor erstellte und in deutscher Sprache abgefasste Analyse auf die Stoffe: Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink (nicht älter als 6 Monate) beizufügen. Es ist darauf zu achten, dass die Ergebnisse, wie im DWA-A 202 angeführt, auch in der Einheit [mg/mol WSMe] angegeben werden. Mit mol WSMe ist hier die Summe mol Fe3+ gemeint. Ebenso sind alle im o. g. Regelwerk aufgeführten Rechtsvorschriften, technischen Regeln sowie weitere DWA-Regelwerke zu beachten. AOX nicht erforderlich
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis von mindestens einer Referenz von öffentlichen oder privaten Auftraggebern aus Deutschland über eine vergleichbare Leistung aus den letzten drei Jahren.
Eine vergleichbare Leistung ist, wenn mindestens 25% der hier ausgeschriebenen Gesamtmenge (Menge laut Preisblatt 3.600t) eines hier ausgeschriebenen vergleichbaren Produktes entspricht.
Bitte reichen Sie aktuellen Kontaktdaten des Referenzgebers (Name des Kunden, Ansprechpartner und dessen Kontaktdaten, Telefonnummer u. E-Mailadresse) mit dem Angebot ein.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist anhand des beigefügten Vordruckes "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem.§§ 123 ff GWB" zu bestätigen.
Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträ-ge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023. Die beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen.
Fragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der in den Vergabeunterlagen beigefügte Fragenkatalog muss zwingend vollständig ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden.
§ 17 VOL/B
Für die Vertragsausführung gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und die zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld (ZVL).