Rahmenvereinbarung über die Verwertung und Entsorgung von Straßenkehricht für den Zeitraum vom 01.11.2026 bis zum 31.10.2028
Ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung von Straßenkehricht, Laub und sonstigen von Kehrmaschinen aufgenommenen Abfällen (Abfallschlüssel AVV 20 03 03)
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Der Fragenkatalog im Vordruck "Eigenerklärung Eignungsanforderungen und Fragenkatalog" ist zwingend vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Ansonsten ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Angabe über die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte und ihre Funktionen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe über die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte und ihre Funktionen
Betriebsbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Betriebsbeschreibung mit mindestens folgenden Angaben: Name und Anschrift des Hauptfirmensitzes, Rechtsform, Erreichbarkeit mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Nennung der Niederlassungen. Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist anhand des beigefügten Vordruckes "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB" zu bestätigen.
Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen und Fragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen und Fragenkatalog ist als Vordruck beigefügt. Der Fragenkatalog ist zwingend vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Ansonsten ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Vor Auftragserteilung hat der Auftragnehmer auf besondere Anforderung der Auftraggeberin einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, vorzulegen. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt.Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Gesamtumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe des Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i.V.m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023. Die beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen.
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme.Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit folgenden Mindestsummen verfügen:Personenschäden 3.000.000 EuroSachschäden 3.000.000 EuroUmweltschäden 3.000.000 EuroVermögensschäden 3.000.000 EuroSollten die o.g. Mindestsummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Bieter zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestsummen bestehen wird.Für den Nachweis reicht eine Eigenerklärung. Vor Vertragsabschluss hat der Bieter der Auftraggeberin auf besondere Anforderung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Nachweise zum Verwertungs- und Entsorgungsweg (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der genaue Verwertungs- und Entsorgungsweg ist vom Bieter detailliert und lückenlos zu beschreiben.
aktuelles, gültiges Zertifikat gem. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Für die gesamte Logistik- und Entsorgungskette (sowie für etwaige Nachunternehmeranlagen und Transportsubunternehmer) ist ein aktuelles und gültiges Zertifikat gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) für die Tätigkeiten Befördern, Lagern, Behandeln und Verwerten vorzulegen. Das Zertifikat muss für alle genannten Tätigkeiten zwingend die Abfallschlüsselnummer AVV 20 03 03 umfassen.Als Nachweis genügt vorerst eine Eigenerklärung (siehe "Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen und Fragenkatalog"). Auf besondere Aufforderung ist vor Zuschlagserteilung das entsprechende aktuelle Zertifikat einzureichen.
Eigenerklärung Transportfahrzeuge (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass die eingesetzten Transportfahrzeuge (LKW) für den Transport von Abfällen der Abfallschlüsselnummer AVV 20 03 03 behördlich zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sind (siehe "Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen und Fragenkatalog").
§ 17 VOL/B
Der Einsatz von Nachunternehmern ist auf dem Formblatt "Nachunternehmerverzeichnis" anzugeben und die Nachunternehmer sind bei Angebotsabgabe namentlich zu benennen.