Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Ganztagsschule Am Lönkert für das Schuljahr 2026/2027 mit drei Verlängerungsoptionen für die Schuljahre 2027/2028, 2028/2029 und 2029/2030
drei Verlängerungsoptionen für die Schuljahre 2027/2028, 2028/2029 und 2029/2030
Preis
Höchstalter der Fahrzeuge 10 Jahre und Einhaltung der Abgasnorm 6
Durch die individuelle Schülerbeförderung soll für die förderbedürftigen Schülerinnen und Schüler eine individuelle und optimale Beschulung gewährleistet werden.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.