Erklärung zum Nichtvorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen gem. §§ 123 + 124 GWB
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über das wirksame Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Zeit der Auftragserfüllung für ihren/seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
für Personenschäden 1.000.000,00 EUR
für sonstige Schäden 500.000,00 EUR
(Sach- und / oder Vermögensschäden)
Durch die Unterhaltung der Haftpflichtversicherung wird der Umfang der Haftung der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers nicht eingeschränkt.
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Auftraggeberin/dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten den Nachweis des Bestehens der Haftpflichtversicherung im vorgenannten Umfang nachzuweisen.
Güte und Qualitätsnachweise
Der Bieter haben anzugeben, dass sie über die Gütezeichen RAL-GZ 961 für die Gruppen S10 (Roboter), S15 (Hutprofil), S16 (Innenmanschetten) und S27 (Schlauch-Lining-Verfahren) verfügen. Bieter haben einen entsprechenden Nachweis mit dem Angebot einzureichen.
Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen da-hingehend, dass das Mitglied eine entsprechende Nachweis für diejenigen Teilleistung(en) erbringen muss, die das Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall übernehmen soll.
Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Firmen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Güteschutz Kanalbau - Sanierung S10 , S15, S 16, S27; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung