Trägerschaft der Offenen Ganztagsschule (OGS) und der Vor- u. Übermittagsbetreuung (VÜM) für das Schuljahr 2026/2027 einschließlich Verlängerungsoptionen von sieben weiteren Schuljahren an der Grundschule Heeperholz
Die Stadt Bielefeld schreibt die Trägerschaft und damit verbunden die Betreuung der Offenen Ganztagsschule (OGS) und die Vor- und Übermittagsbetreuung (VÜM) an der Grundschule (GS) Heeperholz ab dem 01.08.2026 aus. Der Träger übernimmt mit Beginn des Schuljahres 2026/27 die Durchführung der außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangebote im Rahmen der OGS an der Schule im Hinblick auf den in § 24 Abs. 4 SGB VIII normierten Rechtsanspruch.
Der Vertrag beginnt zum 01.08.2026 und dauert mindestens bis zum 31.07.2027 mit maximal sieben Verlängerungsoptionen für jeweils ein weiteres Schuljahr.
Die Verlängerungsoption greift automatisch, wenn nicht vor Ablauf des 30.11. eines Jahres zum 31.07. des Folgejahres eine schriftliche Kündigung durch jeden der Vertragsparteien der anderen Vertragspartei gegenüber erfolgt.
Der Vertrag endet in jedem Fall zum 31.07.2034 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.Das pädagogische Konzept und das Konzept zur inhaltlichen Ausgestaltung der Ferienangebote müssen zwingend mit dem Angebot eingereicht werden. Das Fehlen bereits eines Konzeptes führt zum Ausschluss.Die Zuschlagserteilung erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot bezogen auf das pädagogische Konzept (70 % anteilig) und das Konzept zur inhaltlichen Ausgestaltung der Ferienangebote (30 % anteilig).Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Teil II) Punkt 7) zu entnehmen.
Fehlende unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert. Zuschlagsrelevante Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden.
gem. §§ 123 + 124 GWB
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB vorliegen. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB ist anhand des beigefügten Vordruckes "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB" zu bestätigen.
Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung vor Auftragserteilung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist).
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 n der aktuellen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V .m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff.15 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023. Die beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen.
Mindestens 2 Referenzen über eine vergleichbare Trägerschaft aus den letzten 3 Jahren (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestens 2 Referenzen über eine vergleichbare Trägerschaft aus den letzten 3 Jahren mit Angabe der Vertragslaufzeit, welche mind. 2 Jahre betragen muss, einschl. Name, Anschrift und Ansprechpartner der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18.12.2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.
ggf. Aussagen und Unterlagen zur Eignungsleihe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eine beabsichtigte Eignungsleihe nach § 47 VgV ist mit dem Angebot darzulegen. In diesem Fall ist auch die für die Eignungsleihe maßgebliche finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und/oder die maßgebliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 und 124 GWB) des/der in Anspruch genommenen Unternehmen(s) zu erklären. Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser/dieses Unternehmen(s) vorlegt.
Betriebshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Auf besondere Aufforderung sind vor Auftragserteilung weitere Nachweise beizubringen:o Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3.000.000 EUR ab Vertragsbeginn, für die Dauer der Vertragslaufzeit und darüber hinaus weitere drei Monate
§ 17 VOL/B
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.Alle eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen während der gesamten Vertragslaufzeit die deutsche Sprache sicher in Wort und Schrift beherrschen.Alle eingesetzten Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter haben während der gesamten Vertragslaufzeit den gesetzlich geforderten Impfschutz.Spätestens zum Leistungsbeginn muss für jede eingesetzte Mitarbeiterin bzw. jeden eingesetzten Mitarbeiter ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 und § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes (erweitertes polizeiliches Führungszeugnis) ohne Eintragungen vorliegen. Dies gilt auch für Personalveränderungen während der gesamten Vertragslaufzeit. In Abständen von 5 Jahren muss dieses Führungszeugnis unaufgefordert neu vorgelegt werden (§72a Abs. 1 SGB VIII).