Verfahrensangaben

Trägerschaft der OGS, Vor- u. Übermittagsbetreuung für das Schuljahr 2026/2027 ein...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.02.2026
03.03.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
05711-31001-60
Werner-Bock-Str. 38
33602
Bielefeld
Deutschland
DEA41
Zentrale Vergabestelle
susanne.plewka@bielefeld.de
+49 521512079
+49 521513350

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
DEA33
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514113094

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85300000-2
85312000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Trägerschaft der Offenen Ganztagsschule (OGS) und der Vor- u. Übermittagsbetreuung (VÜM) für das Schuljahr 2026/2027 einschließlich Verlängerungsoptionen von sieben weiteren Schuljahren an der Grundschule Heeperholz

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Bielefeld schreibt die Trägerschaft und damit verbunden die Betreuung der Offenen Ganztagsschule (OGS) und die Vor- und Übermittagsbetreuung (VÜM) an der Grundschule (GS) Heeperholz ab dem 01.08.2026 aus. Der Träger übernimmt mit Beginn des Schuljahres 2026/27 die Durchführung der außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangebote im Rahmen der OGS an der Schule im Hinblick auf den in § 24 Abs. 4 SGB VIII normierten Rechtsanspruch.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.08.2026
31.07.2027

Der Vertrag beginnt zum 01.08.2026 und dauert mindestens bis zum 31.07.2027 mit maximal sieben Verlängerungsoptionen für jeweils ein weiteres Schuljahr.

Die Verlängerungsoption greift automatisch, wenn nicht vor Ablauf des 30.11. eines Jahres zum 31.07. des Folgejahres eine schriftliche Kündigung durch jeden der Vertragsparteien der anderen Vertragspartei gegenüber erfolgt.

Der Vertrag endet in jedem Fall zum 31.07.2034 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

7
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Bielefeld
Deutschland
DEA41

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXX0YYDYTUR5R26T

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Das pädagogische Konzept und das Konzept zur inhaltlichen Ausgestaltung der Ferienangebote müssen zwingend mit dem Angebot eingereicht werden. Das Fehlen bereits eines Konzeptes führt zum Ausschluss.
Die Zuschlagserteilung erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot bezogen auf das pädagogische Konzept (70 % anteilig) und das Konzept zur inhaltlichen Ausgestaltung der Ferienangebote (30 % anteilig).
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Teil II) Punkt 7) zu entnehmen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

89
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Fehlende unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert.
Zuschlagsrelevante Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB vorliegen. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB ist anhand des beigefügten Vordruckes "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB" zu bestätigen.

Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung vor Auftragserteilung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist).

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 n der aktuellen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V .m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff.15 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023. Die beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mindestens 2 Referenzen über eine vergleichbare Trägerschaft aus den letzten 3 Jahren (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestens 2 Referenzen über eine vergleichbare Trägerschaft aus den letzten 3 Jahren mit Angabe der Vertragslaufzeit, welche mind. 2 Jahre betragen muss, einschl. Name, Anschrift und Ansprechpartner der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18.12.2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

ggf. Aussagen und Unterlagen zur Eignungsleihe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eine beabsichtigte Eignungsleihe nach § 47 VgV ist mit dem Angebot darzulegen. In diesem Fall ist auch die für die Eignungsleihe maßgebliche finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und/oder die maßgebliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 und 124 GWB) des/der in Anspruch genommenen Unternehmen(s) zu erklären. Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser/dieses Unternehmen(s) vorlegt.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Betriebshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Auf besondere Aufforderung sind vor Auftragserteilung weitere Nachweise beizubringen:
o Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3.000.000 EUR ab Vertragsbeginn, für die Dauer der Vertragslaufzeit und darüber hinaus weitere drei Monate

Finanzierung

§ 17 VOL/B

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Alle eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen während der gesamten Vertragslaufzeit die deutsche Sprache sicher in Wort und Schrift beherrschen.
Alle eingesetzten Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter haben während der gesamten Vertragslaufzeit den gesetzlich geforderten Impfschutz.
Spätestens zum Leistungsbeginn muss für jede eingesetzte Mitarbeiterin bzw. jeden eingesetzten Mitarbeiter ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 und § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes (erweitertes polizeiliches Führungszeugnis) ohne Eintragungen vorliegen. Dies gilt auch für Personalveränderungen während der gesamten Vertragslaufzeit. In Abständen von 5 Jahren muss dieses Führungszeugnis unaufgefordert neu vorgelegt werden (§72a Abs. 1 SGB VIII).

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung