Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss mindestens drei positive Referenzen von ehemaligen oder aktuellen Auftraggebern für Aufträge der letzten 3 Jahre vorlegen, die einen Sicherheitsdienst in Notunterkünften oder vergleichbaren Unterkünften mit Präsenzzeiten beinhalten (z. B. Unterkünfte für Geflüchtete oder einheimische Wohnungslose, Jugendhilfeeinrichtungen oder Frauenhäuser). Die Referenzen müssen Aufträge betreffen, die eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten hatten/haben. Laufende Aufträge müssen diese Mindestlaufzeit zum Zeitpunkt der Submission erfüllen. Zudem darf keiner dieser Aufträge vorzeitig aufgrund eines Umstandes, den der AN, insbesondere aufgrund von Vertragsverletzungen, zu vertreten hatte, durch den Referenzgeber wirksam gekündigt worden sein.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Art, Name und Adresse (Ausnahme Frauenhaus) der Unterkunft
- Name und Adresse des Auftraggebers
- Ansprechpartner
- Aktuelle Telefonnummer des Ansprechpartners
- Aktuelle E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
- Dauer des Auftrages
- Kurzbeschreibung des Inhalts des Auftrages
Für den Fall, dass der Bieter die benannte Referenzleistung als Unterauftragnehmer ausgeführt hat, sind ebenso die Kontaktdaten des Hauptauftraggebers mitzuteilen.
Referenzen, die als Unterauftragnehmer ausgeführt wurden, können nur gewertet werden, wenn der Bieter als Unterauftragnehmer wesentliche Teile des Auftrages erfüllt hat. Hierzu gehören:
- Erfüllung von mindestens 50 % der Präsenzzeiten
- Wahrnehmung der Einsatzleitung zu mindestens 50 % des Auftragsumfanges.
Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.