Inhalt dieser Leistungsbeschreibung ist der Sicherheitsdienst (SD) in Gemeinschaftsunterkünften und wohnungsähnlichen Unterkünften der Stadt Bielefeld. Sie werden nachfolgend in der Leistungsbeschreibung als Unterkunft/Unterkünfte bezeichnet.
Aufgabe des SD ist die Aufrechterhaltung und Herstellung von Ordnung und Sicherheit sowie das Erkennen und Abwenden von Gefahren und Schäden in und an Gebäuden und auf Grundstücken einschließlich Überwachung und Regelung des Personenverkehrs in der Unterkunft. Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum der in der Unterkunft lebenden Personen sind zu schützen.
Die Laufzeit der ausgeschriebenen Leistung beginnt am 01.06.2026 und endet am 31.05.2028 mit der Option der Verlängerung um zwei Mal jeweils für ein weiteres Jahr (längstens bis zum 31.05.2030). Sofern eine der beiden Vertragsparteien kein Interesse an der Nutzung der Verlän-gerungsoption hat, ist dies spätestens bis zum 31.12.2027 für die erste Verlängerung bzw. 31.12.2028 für die zweite Verlängerung schriftlich zu erklären.
Die Vertragslaufzeit endet im Fall der zweimaligen Verlängerung am 31.05.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Preis
Der AN verpflichtet sich, alle das Deutsche Wach- und Sicherheitsgewerbe betreffenden gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen einzuhalten (z. B. Bewachungs-Verordnung, Tarifvertrag für Sicherheitsleistungen).
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.