Elektroinstallationsarbeiten zur Sanierung der Sekundarschule I der Gesamtschule Rosenhöhe einschließlich Lieferung, Montage und Anschluss der elektrotechnischen Anlagen gemäß Leistungsverzeichnis.
Die Beschaffung dient der Vergabe von Elektroinstallationsarbeiten als Bauleistungen nach VOB/A EU. Die Leistungen sind Bestandteil der Sanierungsmaßnahme der Sek I der Gesamtschule Rosenhöhe.
Zur überschlägigen Beschreibung des Umfangs sind folgende Hauptmassen vorgesehen:
- Verlegesysteme: ca. 12.000m- Kabel/Leitungen: ca. 100.000m- Verteilungen: ca. 10St.- Inst.-Geräte: ca. 5.000St.- Leuchten: ca. 1.200St.- SLG-Zentralbatterie: ca. 1St.- Si-Leuchten: ca. 140St.- RZ-Leuchten: ca. 60St.- Netzwerkverteiler: ca. 10St.- Netzwerkleitung: ca. 34.000m- SAA-Zentrale: ca. 1St.- SAA-Lautsprecher: ca. 180St.- SAA-Leitungen: ca. 6.300m- Brandmeldeanlage: ca. 1St.- Automatische Rauchmelder: ca. 520St.- Nichtautomatische FM: ca. 20St.- BMA-Leitungen: ca. 5.500m
Maßgeblich für die Angebotsabgabe ist ausschließlich das Leistungsverzeichnis.
Preis
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.