Die anstehende Baumaßnahme soll zuvorderst die Umwandlung der Gesamtschule Rosenhöhe in eine Schule des "gemeinsamen Lernens" (Inklusion seit 2015) nun auch baulich nachvollziehen und entsprechende Lernbereiche generieren. Im Zuge der Konzeptvorbereitung für die Umsetzung der inklusionsbedingten Umbaumaßnahmen wurde imRahmen einer "Phase Null" ein pädagogischer Architekt (Architektur & Entwicklungsräume) engagiert, der maßgeblich an der Konzeption für die Neuausrichtung der Schule gearbeitet hat. Dieses Konzept wurde bei dem Entwurf und dendaraus entwickelten Grundrissen beachtet und umgesetzt.Im Zusammenhang mit den Umbaumaßnahmen im Inneren des Gebäudes der 4-zügigen Gesamtschule für die Jahrgänge 5 bis 10 ist eine energetische Gebäudesanierung angedacht. Hier wird die Wärmedämmung der Außenfassade ertüchtigt und die Fenster und Raffstore erneuert. Während der Umbaumaßnahme wird in demBestandsgebäude kein Unterricht stattfinden und das Gebäude wird komplett "leer gezogen". Damit der Unterricht aufrechterhalten werden kann, wurde bereits ein separater Bauantrag zur Errichtung und den Betrieb der Interimsschule in drei Containergebäuden A, B und C auf dem Schulgelände beantragt und genehmigt. Im Zuge der Umbaumaßnahme im Bestand, bei der die Unterrichts- und Nebenräume neu geordnet werden, soll das Raumangebot geringfügig aber zweckmäßig baulich in den Innenhof erweitert werden. Die bauliche Erweiterung mitBüro-, Aufenthalts- und Nebenflächen wird durch einen Fassadenteilabbruch in das Atrium hinein realisiert.Als zweiten baulichen Rettungsweg aus dem Gebäude werden neu errichtete Rampenanlagen aus dem 2. und 3. Obergeschoss als Brückenanlagen bis auf das natürliche Gelände geführt. Die neue Brückeninstallation mitAufenthalts-Plattform soll als inklusionsgerechte Ausgleichsfläche (INGA) und demnach als Ergänzung des Raumangebotes zum gelegentlichen Aufenthalt im Außenbereich dienen.
Hauptmassen Lüftungstechnik:-- Demontage Luftkanal bis 50m2 -- Demontage Lüftungsrohr DN 100 bis DN 400 ca. 120m-- Lüftungsdeckengeräte mit Wärmerückgewinnung bis 2.500m3/h 1 Stck.-- Lüftungsdeckengeräte mit Wärmerückgewinnung bis 1.500m3/h 1 Stck.-- Lüftungsdeckengeräte mit Wärmerückgewinnung bis 1.000m3/h 2 Stck.-- Lüftungsgerät wetterfest, Außenaufstellung mit Wärmerückgewinnung bis 1.200m3/h 3 Stck.-- Lüftungsgerät KWL-Anlage 150m3/h 1 Stck.-- CO2 Ampeln 88 Stck.-- Luftkanal ca. 800m2-- Lüftungsrohr DN 100 bis DN 355 ca. 250m-- Dämmung Lüftungskanal/Lüftungsrohr ca. 175m2-- Kulissenschalldämpfer 28 Stck.-- Rohrschalldämpfer DN 100 bis DN 200 ca. 40 Stck.-- Volumenstromregler DN 100 bis DN 200 ca. 49 Stck.-- Luftauslass Tellerventil DN 100 bis DN 160 ca. 80 Stck.-- Luftauslass Dralldurchlass 18 Stck.-- Luftgitter 12 Stck.-- Wetterschutzgitter 9 Stck.-- Brandschutzklappen eckig 18 Stck.-- Brandschutzklappen rund DN 100 bis DN 250, 30 Stck.-- Brandschutzbauplatten 20m2-- Splitkälteanlage 3,5kW mit Rohrinstallationsanteil 2 Stck.-- Kernbohrungen DN 100 bis DN 350 ca. 36 Stck.
Hauptmassen MSR-Technik:4 Stck. MSR-Technik Schaltschränke ASP 01 bis 04:-- 1 Stck. MSR-Schaltschrank ASP01 / 81 Datenpunkte-- 1 Stck. MSR-Schaltschrank ASP02 79 Datenpunkte -- 1 Stck. MSR-Schaltschrank ASP03 / 266 Datenpunkte-- 1 Stck. MSR-Schaltschrank ASP04 / 240 Datenpunkte
Preis
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.