Referenzen
Der Bieter muss drei positive Referenzen benennen. Die Referenzen müssen vergleichbare Leistungen betreffen, die der Bieter in den letzten drei Jahren (nicht älter als 3 Jahre zum Stichtag Ende der Angebotsfrist) für öffentliche Auftraggeber erbracht hat. Als vergleichbar werden Tätigkeiten im Bereich Objektschutz und Revierdienst angesehen. Zusätzlich müssen alle drei Referenzen einen langfristigen Auftrag umfassen, bei dem der Bieter über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten kontinuierlich Dienstleistungen für einen einzelnen Auftraggeber erbracht hat, ohne dass dieser Auftrag vor Ablauf des Zeitraums aus Gründen, die der Bieter zu vertreten hat, vorzeitig beendet wurde.
Für jede Referenz sind folgende Angaben erforderlich:
- Vollständige Anschrift des Referenzgebers
- Name des Ansprechpartners
- E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Durchführungszeitraum
Für den Fall, dass der Bieter die benannte Referenzleistung als Unterauftragnehmer ausgeführt hat, sind ebenso die Kontaktdaten des Hauptauftraggebers mitzuteilen.
Die Liste der Referenzen soll mit dem Angebot eingereicht werden.
Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.
Vorzulegende Nachweise:
Referenzen; Der Bieter muss drei positive Referenzen benennen. Die Referenzen müssen vergleichbare Leistungen betreffen, die der Bieter in den letzten drei Jahren (nicht älter als 3 Jahre zum Stichtag Ende der Angebotsfrist) für öffentliche Auftraggeber erbracht hat. Als vergleichbar werden Tätigkeiten im Bereich Objektschutz und Revierdienst angesehen. Zusätzlich müssen alle drei Referenzen einen langfristigen Auftrag umfassen, bei dem der Bieter über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten kontinuierlich Dienstleistungen für einen einzelnen Auftraggeber erbracht hat, ohne dass dieser Auftrag vor Ablauf des Zeitraums aus Gründen, die der Bieter zu vertreten hat, vorzeitig beendet wurde.
Für jede Referenz sind folgende Angaben erforderlich:
- Vollständige Anschrift des Referenzgebers
- Name des Ansprechpartners
- E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Durchführungszeitraum
Für den Fall, dass der Bieter die benannte Referenzleistung als Unterauftragnehmer ausgeführt hat, sind ebenso die Kontaktdaten des Hauptauftraggebers mitzuteilen.
Die Liste der Referenzen soll mit dem Angebot eingereicht werden.
Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung