Die Stadt Bielefeld schreibt die Ausführung der Baustelleneinrichtung im Rahmen des Projekts "Neubau Grundschule Sieker" öffentlich aus.Leistungsumfang:- Schutzmaßnahmen für Bäume und Wurzelbereiche- Einrichtung und Betrieb von Baustellenzufahrten und Baustellenflächen- Bereitstellung und Unterhaltung von Bauzäunen sowie Tor- und Zugangsbereichen- Verkehrslenkende Maßnahmen wie Verkehrszeichen, Absperrschranken und Absicherung der Baustelle- Aufstellen, Vorhalten und Instandhalten von Büro-, Sanitär-, Küchen- und Aufenthaltscontainern inkl. deren Reinigung- Baustromversorgung, Baubeleuchtung, Wasseranschlüsse und Entwässerungsarbeiten- Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum mit allen erforderlichen Genehmigungen und provisorischen Anpassungen- Bereitstellung aller erforderlichen Stundenlohnarbeiten und Hilfspersonal- Sicherung und Schutz angrenzender Bereiche sowie fachgerechte Entsorgung von Abfällen
Die Vergabe erfolgt gemäß den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen für öffentliche Aufträge. Die Angebotsunterlagen können ab sofort abgerufen werden, der späteste Abgabetermin wird gesondert auf der Vergabeplattform bekanntgegeben.
Für Rückfragen steht das Vergabemanagement der Stadt zur Verfügung
- Schutzmaßnahmen für Bäume und Wurzelbereiche- Einrichtung und Betrieb von Baustellenzufahrten und Baustellenflächen- Bereitstellung und Unterhaltung von Bauzäunen sowie Tor- und Zugangsbereichen- Verkehrslenkende Maßnahmen wie Verkehrszeichen, Absperrschranken und Absicherung der Baustelle- Aufstellen, Vorhalten und Instandhalten von Büro-, Sanitär-, Küchen- und Aufenthaltscontainern inkl. deren Reinigung- Baustromversorgung, Baubeleuchtung, Wasseranschlüsse und Entwässerungsarbeiten- Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum mit allen erforderlichen Genehmigungen und provisorischen Anpassungen- Bereitstellung aller erforderlichen Stundenlohnarbeiten und Hilfspersonal- Sicherung und Schutz angrenzender Bereiche sowie fachgerechte Entsorgung von Abfällen
Preis
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.