Die Stadt Bielefeld schreibt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Sicherheitsschuhen aufgeteilt in zwei Lose zu einem Festpreis, für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld aus.
Los 1: Sicherheitsschuhe Atlas GTX 745 Los 2: Sicherheitsschuhe ELTEN FRANCESCO XXSG GTX
Angebote können für ein Los oder für beide Lose abgegeben werden.
Die ausgeschriebenen Bedarfsmengen orientieren sich an den Bedarfen der letzten 12 Monate. Diese kalkulierten Mengenangaben können je nach Bedarf des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld nach oben oder unten abweichen. Es besteht seitens des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld keine Abnahmeverpflichtung.
Die Vertragslaufzeit je Los verlängert sich zu gleichen Konditionen nach der Mindestlaufzeit von einem Jahr stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von vier Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres durch den Auftragnehmer oder Auf-traggeber schriftlich, fristgerecht gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach der maximalen Vertragslaufzeit von 36 Monaten automatisch.
Sollte während der Vertragslaufzeit eine der Vertragsparteien feststellen, dass die ausgeschriebenen Mengen je Los um mehr als 20 % überschritten werden und der anderen Partei die Überschreitung der ausgeschriebenen Mengen je Los gegenüber erklären, endet der Vertrag nach Ablauf von 6 weiteren Monaten zum Monatsende bzw. spätestens nach Ablauf der 36 Monate.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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§ 56 VgV
01 - Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1, 2 UVgO) vorliegen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Ei-generklärung soll verwendet werden.
Auf besondere Aufforderung sind vor Vertragsabschluss weitere Nachweise beizubringen, die nicht älter als 6 Monate - Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist - sind (wie z. B. gültige Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft).
02 - Zuschlagsverbot (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden.
03 - Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorlage einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, vorzulegen. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe des Angebotes wiedergibt.
Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber hinaus, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
04 - Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit dem Angebot hat der Bieter zu bestätigen, dass entweder eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Versicherungssumme in Höhe von insgesamt 3 Mio. Euro für Personen,- Sach- und Vermögensschäden bereits vorliegt oder dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit der geforderten Mindestsumme bestehen wird. Für den Nachweis reicht eine Eigenerklärung (hilfsweise sh. Anlage B).
05 - Betriebsbeschreibung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung (s. Anlage B) beigefügt werden. Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
06 - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter muss mindestens eine Referenz innerhalb eines Mitgliedsstaates der europäischen Union oder der Schweiz mit einer vergleichbaren Leistung aus den letzten 3 Kalenderjahren mit Angabe des Namens, Anschrift und Ansprechpartner der Auftraggeber benennen. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn Sicherheitsschuhe oder andere PSA über einen sechsmonatigen Zeitraum an einen gewerblichen Betrieb oder eine Kommune geliefert wurden.Der Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld kann als Referenz genannt werden.
Eine Liste mit den o. g. Referenzen soll dem Angebot beigefügt werden.
§ 17 VOL/B
Verfahren
Der Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld beauftragt die benötigten Mengen in Teilaufträgen direkt. Pro Teilauftrag wird eine Mindestmenge von zwei Paar Schuhen bestellt. Die Anlieferung jedes Teilauftrages muss an das Zentrallager des Umweltbetriebes erfolgen. Die genaue Adresse wird mit Abschluss der Rahmenvereinbarung mitgeteilt.
Liefer- und Leistungsbedingungen
Die jeweilige Lieferung hat frei Verwendungsstelle zu erfolgen. Das heißt, dass sämtliche Kosten z. B. Maut/Fracht und CO2-Steuer, in den Angebotspreis je Schuhpaar einzurechnen sind.
Lieferzeitraum
Die Anlieferung muss innerhalb von vier Werktagen, mindestens für die gängigen Schuhgrößen 38 bis 45, nach Auftragserteilung erfolgen. Dies ist entsprechend je Los im Preisblatt zu bestätigen.
Anlieferzeiten sind in der Regel:
Mo - Do 07.00 - 15.30 Uhr und Fr 07.00 - 14.00 Uhr.