Gegenstand des Auftrags sind Metallbau-, Verglasungs- und Sonnenschutzarbeiten im Rahmen des Umbaus und der energetischen Sanierung der Gesamtschule Rosenhöhe in Bielefeld, einschließlich der Lieferung und Montage von Aluminium-Fenster- und Türelementen sowie zugehöriger Nebenleistungen.
Die Beshaffung umfasst die Lieferung, Montage und Funktionsinbetriebnahme von hochwärmegedämmten Aluminium-Fenster-und Türelementen an Innenhof- und Außenfassaden der Gesamtschule Rosenhöhe.
Der Leistungsumfang beinhaltet Fenster- und Türelemente mit 3-fach-Wärmeschutzverglasung, Festfelder, Kipp- und mechatronische Lüftungsflügel, Absturzsicherungen, Wetterschutz- und Sonnenschutzelemente sowie erforderliche Unterkonstruktionen, Beschläge, Antriebe, Elektro- und Nebenleistungen.
Die Ausführung erfolgt maßgenau im Bestand gemäß den statischen, bauphysikalischen und sicherheitstechnischen Anforderungen sowie den Vorgaben der VOB, DIN-Normen und Planunterlagen.
Die Berücksichtigung von Umweltaspekten erfolgt durch den Einsatz hochwärmegedämmter Aluminium-Fenster- und Türelemente mit 3 fach- Wärmeschutzverglasung zur Reduzierung des Energiebedarfs im Gebäudebetrieb.
Darüber hinaus werden langlebige, wartungsarme Materialien eingesetzt, die eine lange Nutzungsdauer ermöglichen und den Ressourcenverbrauch sowie Abfallmengen reduzieren.
Bei der Ausführung sind einschlägige umweltbezogene Anforderungen aus Normen und technischen Regelwerken einzuhalten.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Es werden unter Beachtung vergaberechtlicher Vorgaben ausschließlich fehlende Angaben / Unterlagen nachgefordert, die nicht zuschlagsrelevant sind.
gem. §§ 123 + 124 GWB
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vordruck 124 VHB-Bund
Eintragung ins Berufsregister - Eintragung ins Berufsregister
Angabe zu Umsatzzahlen - Der Bieter gibt in dem Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren an, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sindunter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen(vom Hauptauftragnehmer und möglicher Unterauftragnehmer)
Anzahl der Arbeitskräfte - Anzahl der Arbeitskräfte jahresdurchschnittlich der letzten 3 Jahre, aufgegliedert nach Berufsgruppen
Angaben zu vergleichbaren Leistungen - Referenzen - Angaben zu vergleichbaren Leistungen (Referenzen)
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft - Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidationen
Angaben , dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden - Angaben , dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden
siehe Vergabeunterlagen
- A. --- Betriebshaftpflicht Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über das wirksame Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Zeit der Auftragserfüllung für ihren/seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden: 1.000.000,00 EUR für sonstige Schäden : 500.000,00 EUR (Sach- und / oder Vermögensschäden)
- B. --- Sicherheitsleistungen Es werden Sicherheitsleistungen vereinbart: - als Vertragserfüllungs- und Mängelanspruchsbürgschaft in Höhe von 3 v. H. der Auftragssumme
- A. --- Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
- B.--- Erbringung der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU)
- C.--- Erbringung der Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB