Rahmenvereinbarung über die Verwertung und Entsorgung von recyclingfähigem Bauschutt (AVV 17 01 07) und Bau- u. Abbruchabfällen (AVV 17 09 04) für den voraussichtlichen Zeitraum vom 01.04.2026 bis zum 31.12.2026 aufgeteilt in zwei Lose
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Verwertung und Entsorgung von recyclingfähigem Bauschutt (AVV 17 01 07) und Entsorgung von Bau- u. Abbruchabfällen (AVV 17 09 04) für den voraussichtlichen Zeitraum vom 01.04.2026 bis zum 31.12.2026 aufgeteilt in zwei Lose.
Der umweltbezogene Aspekt wird mit der Entfernung = 15 km des Abladeplatzes des Auftragnehmers von der Stadtgrenze Bielefeld berücksichtigt.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Fehlende unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert. Zuschlagsrelevante Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden.
gem. §§ 123 + 124 GWB
Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV) vorliegen. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist anhand des beigefügten Vordruckes "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB" zu bestätigen.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023. Die beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen.
Ggfls. Eigenerklärung, dass kein Nachunternehmer eingesetzt wird oder Angabe der Teilleistungen, die durch einen Nachunternehmer ausgeführt werden sollen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Sofern der Einsatz eines Nachunternehmers/Unterauftragnehmers angestrebt wird, ist dies mit dem Angebot darzulegen und ein Verzeichnis über die Leistungen, die durch andere Unternehmen erbracht werden sollen, beizufügen (Anlage 3 "Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz").
Ggfls. Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beabsichtigte Bietergemeinschaften sind mit der Abgabe des Angebotes anzugeben (siehe beigefügter Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung" Anlage 2). Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und die/der für die Durchführung des Vertragsbevollmächtigte Vertreterin/Vertreter bezeichnet ist, - dass die / die bevollmächtigte Vertreterin/Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldnerinnen/Gesamtschuldner haften.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintra-gung in einem Berufs- oder Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Eintragung in ein Berufs- /Handelsregister:Vor Zuschlagserteilung hat der zum Zuschlag vorgesehene Bieter auf besondere Aufforderung der Auftraggeberin einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, vorzulegen. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeit-punkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt.Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit und darüber hinaus für weitere drei Monate muss der Aufragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Um-welthaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit folgenden Mindestsummen verfügen:für Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden von jeweils 3 Mio. Euro
Zu Los 1 EfB-Zertifikat (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ein auf den Bieter ausgestelltes, gültiges EfB-Zertifikat gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung zum Lagern von Abfällen, das mindestens den Abfallschlüssel AVV 17 01 07 enthält. Der Nachweis ist zunächst als Eigenerklärung einzureichenAuf besondere Aufforderung der Auftraggeberin sind vor Zuschlagerteilung die entsprechenden Nachweise in Kopie einzureichen.
Zu Los 1 Name und Anschrift des vorgesehenen Annahme-/ Abladeplatzes (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Name und Anschrift des vorgesehenen Annahme-/ Abladeplatzes, der sich inner-halb des Stadtgebietes Bielefelds oder in einem maximalen Entfernungsradius von 15 km gemessen als Luftlinie zu der Stadtgrenze Bielefelds befindet.Der Nachweis ist zunächst als Eigenerklärung einzureichenAuf besondere Aufforderung der Auftraggeberin sind vor Zuschlagerteilung die entsprechen-den Nachweise in Kopie einzureichen.
Zu Los 1 Genehmigungsbescheid gemäß Baurecht bzw. BImSchG für den genannten Ablade-/ Umschlagplatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Genehmigungsbescheid gemäß Baurecht bzw. BImSchG oder abfallrechtliche Genehmigung für den genannten Ablade-/ Umschlagplatzes zum Lagern von Abfällen, welche/r mindestens den Abfallschlüssel AVV 17 01 07 enthält.oderEigenerklärung, dass der Abladeplatz identisch mit der Verwertungsanlage ist. Der Nachweis ist zunächst als Eigenerklärung einzureichenAuf besondere Aufforderung der Auftraggeberin sind vor Zuschlagerteilung die entsprechen-den Nachweise in Kopie einzureichen
Zu Los 1 Name und Anschrift der vorgesehenen Verwertungsanlage (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Name und Anschrift der vorgesehenen Verwertungsanlage. Der Nachweis ist zunächst als Eigenerklärung einzureichenAuf besondere Aufforderung der Auftraggeberin sind vor Zuschlagerteilung die entsprechenden Nachweise in Kopie einzureichen.
Zu Los 1 Genehmigungsbescheid gem. Baurecht bzw. BImschG für die Verwertungsanlage (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Genehmigungsbescheid gem. Baurecht bzw. BImschG oder abfallrechtliche Genehmigung für die Verwertungsanlage zum Lagern und Behandeln, welcher mind. die Abfallschlüsselnummer 17 01 07 enthält.Der Nachweis ist zunächst als Eigenerklärung einzureichenAuf besondere Aufforderung der Auftraggeberin sind vor Zuschlagerteilung die entsprechen-den Nachweise in Kopie einzureichen.
Zu Los 2 EfB-Zertifikat (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ein auf den Bieter ausgestelltes, gültiges EfB-Zertifikat gemäß Entsorgungsfachbetriebsverordnung zum Lagern von Abfällen, das mindestens den Abfallschlüssel AVV 17 09 04 enthält.Der Nachweis ist zunächst als Eigenerklärung einzureichen. Auf besondere Aufforderung der Auftraggeberin sind vor Zuschlagerteilung die obenstehenden Nachweise in Kopie einzu-reichen.
Zu Los 2 Name und Anschrift des vorgesehenen Annahme-/ Abladeplatzes (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Name und Anschrift des vorgesehenen Annahme-/ Abladeplatzes, der sich inner-halb des Stadtgebietes Bielefelds oder in einem maximalen Entfernungsradius von 15 km gemessen als Luftlinie zu der Stadtgrenze Bielefelds befindet. Der Nachweis ist zunächst als Eigenerklärung einzureichen. Auf besondere Aufforderung der Auftraggeberin sind vor Zuschlagerteilung die obenstehenden Nachweise in Kopie einzureichen.
Zu Los 2 Genehmigungsbescheid gemäß Baurecht bzw. BImSchG für die Verwertungsanlage (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): -Genehmigungsbescheid gem. Baurecht bzw. BImschG oder abfallrechtliche Genehmigung für die Verwertungsanlage zum Lagern und Behandeln, welcher mind. die Abfallschlüsselnummer 17 09 04 enthält.Der Nachweis ist zunächst als Eigenerklärung einzureichen. Auf besondere Aufforderung der Auftraggeberin sind vor Zuschlagerteilung die obenstehenden Nachweise in Kopie einzureichen.
Zu Los 2 Genehmigungsbescheid gemäß Baurecht bzw. BImSchG für den genannten Annahme-/ Abladeplatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Genehmigungsbescheid gemäß Baurecht bzw. BImSchG oder abfallrechtliche Genehmigung für den genannten Annahme-/ Abladeplatz zum Lagern von Abfällen, welche/r mindestens den Abfallschlüssel AVV 17 09 04 enthält. oder Eigenerklärung, dass der Abladeplatz identisch mit der Verwertungsanlage ist.Der Nachweis ist zunächst als Eigenerklärung einzureichen. Auf besondere Aufforderung der Auftraggeberin sind vor Zuschlagerteilung die obenstehenden Nachweise in Kopie einzureichen
Zu Los 2 - Name und Anschrift der vorgesehenen Verwertungsanlage (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Name und Anschrift der vorgesehenen Verwertungsanlage. Der Nachweis ist zunächst als Eigenerklärung einzureichen. Auf besondere Aufforderung der Auftraggeberin sind vor Zuschlagerteilung die obenstehenden Nachweise in Kopie einzureichen.
§ 17 VOL/B
Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022.-Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung und Umwelthaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme
Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit und darüber hinaus für weitere drei Monate muss der Aufragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Umwelthaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit folgenden Mindestsummen verfügen:für Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden von jeweils 3 Mio. Euro
Es handelt sich um mineralisches Material, das bei Bau-, Sanierungs- u. Abbrucharbeiten anfällt wie z.B. Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik, Steinbaustoffen, Mörtel u. Kalksandstein. In der Regel wird eine Kantenlänge von 0,50 m beim Bauschutt nicht überschritten (Ausnahme: in der anteiligen Menge der Friedhöfe können Grabsteine, welche diese Kantenlänge über-schreiten, enthalten sein).
Es handelt sich um nicht verwertbares Material. wie z.B. Rigipsplatten, Gasbetonsteinen etc. Es kann verschiedenste Fehlwürfe wie Holzreste, Styroporreste, Eimer mit Mörtelresten, Kabelreste, gemischte Baustellenrestabfälle in Säcken in variablen Mengenanteilen enthalten. Gegenstand der beschriebenen Leistung ist die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen der AVV-Nummer 17 09 04. Gemäß § 2 Abs. 2a BEHG (i. V. m. Anlage 2, Teil 5) unterliegen diese Abfälle der CO2-Abgabepflicht.