Im Angebot für LOS 1 ist ein verbindlicher Liefertermin für die Bereitstellung des Fahrgestells zu nennen.
Der Fahrgestelllieferant wird zeitnah nach Auftragsvergabe durch die AG über den Standort des Ausbaubetriebes informiert.
Ebenso ist ein verbindlicher Liefertermin für den vollständigen Ausbau (LOS 2) nach Bereitstellung des Fahrgestells zu nennen.
Der Ausbaubetrieb wird zeitnah nach Auftragsvergabe durch die AG über den Standort sowie die Kontaktdaten des Fahrgestelllieferanten zur weiteren Abstimmung informiert.
Bei einer Lieferzeit von mehr als 60 Wochen werden für das Angebot zu Los 2 unter dem Bewertungspunkt "Lieferzeit" jedoch keine Punkte mehr vergeben.
Bei Fristüberschreitung gilt für jedes LOS eine Vertragsstrafe gem. § 11 Nr. 2 VOL/B i. H. v. 1/2 von Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, für jede vollendete Woche als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme. Der ggf. fällige Betrag wird von der letzten fälligen Rechnung des Auftragnehmers in Abzug gebracht.
Kundendienst Fahrgestell (LOS 1)
Der Bieter für LOS 1 muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungsarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen der ausgeschriebenen Fahrgestelle angeben. Dieses kann der Standort des Herstellers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bieter beauftragter Fachbetrieb) muss es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der Auftraggeber kann zur Aufklärung und Auswertung des Angebotes bei Bedarf vom Bieter einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister mit dem Eintrag des Servicestützpunktes anfordern.
Ist der Service-Betrieb eine Fremdfirma, muss diese aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung mindestens Arbeiten wie z. B. Fehlerdiagnosen, Reparaturen an Fahrgestell und Motor und Karosserie, sowie turnusmäßige Wartungsarbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können.
Der benannte Kundendienst muss auch nach Auftragserteilung zur Verfügung stehen.
Kundendienst Ausbau (LOS 2)
Der Bieter für LOS 2 muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungsarbeiten, Umbau und Reparaturen des ausgeschriebenen Ausbauumfangs angeben. Dieses kann der Standort des Herstellers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bieter beauftragter Fachbetrieb) muss es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der Auftraggeber kann zur Aufklärung und Auswertung des Angebotes bei Bedarf vom Bieter einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister mit dem Eintrag des Servicestützpunktes anfordern.
Ist der Service-Betrieb eine Fremdfirma, muss diese aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung mindestens Arbeiten wie z. B. - Fehlerdiagnosen, Reparaturen an Funk- und Sondersignalanlage, turnusmäßige Wartungsarbeiten am Aus-/Ausbau sowie Umbauten und Anpassungen des Innenausbaus im Auftrag des Auftraggebers ausführen können.
Der benannte Kundendienst muss auch nach Auftragserteilung zur Verfügung stehen.
Die Angaben zum Kundendienst (Lose 1 und 2) sind mit dem Angebot einzureichen.