Straßenentwässerungsleitungen im gesamtem Stadtgebiet optisch befahren und reinige...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.01.2026
13.01.2026 10:00 Uhr
13.01.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
05711-31001-60
Werner-Bock-Str. 38
33602
Bielefeld
Deutschland
DEA41
Zentrale Vergabestelle
mario.guenther@bielefeld.de
+49 521515097
+49 521513350

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514113094
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90491000-5
90490000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Straßenentwässerungsleitungen im gesamtem Stadtgebiet optisch befahren und reinigen

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Straßenentwässerungsleitungen spülen und optisch befahren ca. 25 KM in ca. 85 kleinteiligen Straßenabschnitten im Stadtgebiet Bielefeld

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
17.03.2026
27.06.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Bielefeld
Deutschland
DEA41

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXX0YYDYTZJFZSRQ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

59
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Fehlende unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert.
Zuschlagsrelevante Unterlagen dürfen nicht nachgefordert werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

gem. §§ 123 + 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen (Mindestanforderung) - Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter Referenzen über Arbeiten, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, einzufordern

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung