Lieferung einer Kehrsaugmaschine als Vorführfahrzeug
Lieferung einer Kehrsaugmaschine als Vorführfahrzeug für die Kommunale Betriebe Soest
Ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist nur zulässig, soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe zu rügen. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Bieterfragen sind rechtzeitig über die Plattform einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um die Beschaffung eines Gebraucht- oder Vorführfahrzeugs handelt. Entsprechende Nachweise zum Zustand, zu Betriebsstunden, Baujahr sowie zur technischen Ausstattung sind mit dem Angebot vorzulegen.
Eine Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote erfolgt nicht.
Fehlende Unterlagen werden durch den Auftraggeber nachgefordert
Eigenerklärung Ausschlussgründe oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Eintragung in das Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Alternativ wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Referenzen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Mindestens zwei Referenzen über die Lieferung von Kommunalkehrmaschinen.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Formular 521 Eigenerklärung Ausschlussgründe: siehe Vergabeunterlagen. Alternativ wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).