Gemäß § 75a GO NRW hat die Gemeinde Augustdorf die Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern (mit Ausnahme der Bücher für den Muttersprachlichen Unterricht) für das
Schuljahr 2026/27 im Rahmen des Lernmittelfreiheitsgesetzes (LFG) formlos im Rahmen eines Direktauftrages vergeben. Die Vergabe umfasst den Schulbuchbedarf aller drei Augustdorfer
Schulen mit einem geschätzten Wert in Höhe von ca. 52.000,00 EUR (netto).