Die Eignung ist mittels Eigenerklärung zur Eignung (in Anlehnung an FB 124) (siehe Vergabeunterlagen) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stelle zu bestätigen, sofern diese nicht schon bei der Angebotsabgabe mit eingereicht wurden:
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, so sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Eignung kann auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden, sofern die dort hinterlegten Nachweise den Anforderungen entsprechen und die im konkreten Verfahren geforderten Eignungsangaben und Nachweise abdecken. Die Verantwortung hierfür trägt der Bieter.
Der Auftraggeber kann zur Beurteilung auf eigene Erfahrungswerte oder Erfahrungswerte anderer öffentlicher Auftraggeber zurück greifen.