Das Bildungszentrum der Handwerkskammer Münster (HBZ) gehört mit derzeit rund 55.000 qm
Nutzfläche zu den größten handwerklichen Bildungszentren deutschlandweit. Im HBZ besuchen
jährlich rund 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung,
Meisterschulen oder Aufstiegsfortbildungen. Hier finden Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung
in fast 30 Gewerken statt. In insgesamt 56 Werkstätten auf hohem technologischem Niveau sowie
neun EDV- bzw. Multimediaräumen und über 30 Unterrichtssälen bereiten unsere Dozenten das
nötige praktische und theoretische Fachwissen nach neuesten didaktischen Lehrmethoden auf.
Zudem unterhält das HBZ eine Mensa und ein Internat.
Das Bildungszentrum ist derzeit auf acht verschiedene Gebäude an mehreren Standorten aufgeteilt.
Die Liegenschaften sind zum Teil deutlich in die Jahre gekommen und weisen überwiegend einen
hohen Modernisierungsbedarf auf. Die Handwerkskammer Münster möchte deshalb bis
voraussichtlich 2031 umfassende Modernisierungen eines Bestandsgebäudes durchführen und
einen Neubau an einem angrenzenden Grundstück realisieren. Dabei sollen Werkstatt- und
Verwaltungsflächen aus Liegenschaften in einem Neubau vereint und an bestehende
Liegenschaften angebunden werden.
Das zu modernisierende Gebäude D verfügt über eine BGF von circa 21.000 qm. Baugenehmigung
wurde im Jahr 1991 ausgestellt.
Nach derzeitigem Planungsstand (Abschluss der Leistungsphase 2) beläuft sich die BGF von
Gebäude O auf circa 20.000 qm BGF.
Im Rahmen der anstehenden Leistungsphasen werden Sachverständigenleistungen erforderlich,
insbesondere zur Abnahme der technischen Anlagen sowie zur punktuellen fachtechnischen
Begleitung der Planung hinsichtlich der Einhaltung aktueller gesetzlicher, normativer und
genehmigungsrechtlicher Anforderungen.
Die konkreten Leistungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Der Abruf, d.h. die Beauftragung ist dabei stufenweise vorgesehen. Zunächst werden die Leistungen der Titel 1&2
abgerufen, d.h. mit dem Zuschlag beauftragt. Der Abruf, d.h. die Beauftragung der Abnahmeleistungen (Titel 3) ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.
Zur effizienten Abstimmung und Umsetzung muss der Sachverständige der Vorleistungen aus den
Titeln 1&2 auch die Leistungen des Titels 3 durchführen.
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet:
Titel 1: Sachverständiger Elektrotechnik - Leistungen bis Ende LP5:
Grobdurchsicht/ Durchsprache Elektrotechnikkonzept/-Planung
Prüfen und Bewerten von Situationen im Bestand (Gebäude D), um diese in Einklang mit der Normung
zu bringen z.B.:
o Mittelspannung / Trafo / Druckausgleich
o SiBel/Netzersatz
o Aufzüge + aktuelle Gefährdungsbeurteilungen,
Titel 2: Sachverständiger Lüftung- Leistungen bis Ende LP5:
Grobdurchsicht/ Durchsprache Lüftungskonzept/-Planung
Prüfen und Bewerten von Situationen im Bestand (Gebäude D), um diese in Einklang mit der Normung
zu bringen.
Bewertung/Beurteilung offene Bestandsgarage Gebäude D und Gebäude O in Verbindung mit
Entrauchung (Nachströmung) und CO-Messung.
Titel 3: Abnahmeleistungen in LP8:
Gewerkeübergreifende technische und baurechtliche
- Bewertung der bestehenden (sicherheitstechnischen)
Anlagen (Elektrische Anlagen, BMA, SiBel, Lüftung,
Entrauchung) für deren Weiterbetrieb unter der neuen
Genehmigungslage und akuter Fragestellung aus dem
Planungsteam.
- Grundlagenermittlung & Vorbereitung Sichtung der
Baugenehmigung und des Brandschutzkonzeptes sowie
qualitative Prüfung der Ausführungsunterlagen als Basis für
die Abnahme der in den Positionen 3.3 bis 3.7
beschriebenen Anlagen. Beantwortung von technischen
Fragenstellung der Projektbeteiligten während der Planung
und Ausführung.
- Prüfung der elektrischen Anlagen (PrüfVO NRW),
- Prüfung der Brandmeldeanlage & Alarmierungsanlage (PrüfVO NRW) Prüfung der
bestimmungsgemäßen Funktion, der Alarmierungs- und Übertragungswege zur Feuerwehr sowie der
normgerechten Abdeckung,
- Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung - SiBel (PrüfVO NRW),
- Prüfung der Lüftungsanlagen & Brandschutzklappen (PrüfVO NRW) inkl. Termine zur
Brandschutzklappenbeschau im Rohbauzustand.
- Prüfung der Entrauchungsanlagen (PrüfVO NRW),
- Gewerkeübergreifende Wirk-Prinzip-Prüfung - WPP (§ 2
Abs. 2 PrüfVO NRW) Prüfung des fehlerfreien
Zusammenwirkens aller sicherheitstechnischen Anlagen
und der Gebäudeleittechnik im Brandfall (Auslösen von
Testszenarien gemäß der behördlich geprüften
Brandfallsteuermatrix).
- Berichterstattung Auswertung der Prüfergebnisse und
Erstellung der formalen Erstprüfberichte nach den amtlichen
Mustern der PrüfVO NRW inklusive Mängelkatalog und
abschließendem Urteil zur Betriebssicherheit. Die
Berichterstellung muss innerhalb von 1 Woche erfolgen.