Das Bildungszentrum der Handwerkskammer Münster (HBZ) gehört mit derzeit rund 55.000 qm
Nutzfläche zu den größten handwerklichen Bildungszentren deutschlandweit. Im HBZ besuchen
jährlich rund 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung,
Meisterschulen oder Aufstiegsfortbildungen. Hier finden Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung
in fast 30 Gewerken statt. In insgesamt 56 Werkstätten auf hohem technologischem Niveau sowie
neun EDV- bzw. Multimediaräumen und über 30 Unterrichtssälen bereiten unsere Dozenten das
nötige praktische und theoretische Fachwissen nach neuesten didaktischen Lehrmethoden auf.
Zudem unterhält das HBZ eine Mensa und ein Internat.
Das Bildungszentrum ist derzeit auf acht verschiedene Gebäude an mehreren Standorten aufgeteilt.
Die Liegenschaften sind zum Teil deutlich in die Jahre gekommen und weisen überwiegend einen
hohen Modernisierungsbedarf auf. Die Handwerkskammer Münster möchte deshalb bis
voraussichtlich 2031 umfassende Modernisierungen eines Bestandsgebäudes durchführen und
einen Neubau an einem angrenzenden Grundstück realisieren. Dabei sollen Werkstatt- und
Verwaltungsflächen aus Liegenschaften in einem Neubau vereint und an bestehende
Liegenschaften angebunden werden.
Das zu modernisierende Gebäude D verfügt über eine BGF von circa 21.000 qm. Baugenehmigung
wurde im Jahr 1991 ausgestellt.
Nach derzeitigem Planungsstand (Abschluss der Leistungsphase 2) beläuft sich die BGF von
Gebäude O auf circa 20.000 qm BGF.
Neben einer Frischkochküche werden Werkstätten folgender Fachbereiche geplant:
Feinmechanik, Schweißen, Maler, KFZ, LKW, Fahrzeuglackierer, Metall, Friseure, Raumausstatter,
Zweirad, SHK, TGA Elektro, Goldschmiede, Tischler, Zahntechnik
Im Rahmen der anstehenden Leistungsphasen werden explosionsfachtechnische Leistungen sowie
eine Prüfung von Erstinbetriebnahme der Anlagen erforderlich.
Die konkreten Leistungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen:
Der Abruf, d.h. die Beauftragung ist dabei stufenweise vorgesehen. Zunächst werden die Leistungen des Titels 1
abgerufen, d.h. mit dem Zuschlag beauftragt. Der Abruf, d.h. die Beauftragung der Abnahmeleistungen (Titel 2) ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.
Zur effizienten Abstimmung und Umsetzung muss der Sachverständige der Vorleistungen aus dem
Titel 1 auch die Leistungen des Titels 2 durchführen. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet:
- Titel 1: Sachverständiger Ex-Schutz - Leistungen bis Ende LP5: Erstellung eines fachbehördlich anerkennungsfähigen Explosionsschutzdokuments gemäß
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung und den
technischen Regeln für Betriebssicherheit für alle Werkstattbereiche. Die Leistung umfasst:
o Gefährdungsbeurteilungen im Umgang mit Chemikalien und Gasen (ohne Propan
Kompressionsanlagen, hier über Anlagenhersteller)
o Zoneneinteilung (ATEX)
o Maßnahmenkonzept
o Abgleich der Planung mit dem erstellten Konzept,
- Titel 2: Abnahmeleistungen in LP8:Erstinbetriebnahmeprüfung gem. BetrSichV der Anlagen mit Anforderungen an die Explosionssicherheit.