Die Handwerkskammer Münster möchte bis 2030 umfassende Modernisierungen eines Bestandsgebäudes durchführen und einen Neubau an einem angrenzenden Grundstück realisieren. Dabei sollen Werkstatt- und Verwaltungsflächen aus Liegenschaften in einem Neubau vereint und an bestehende Liegenschaften angebunden werden. Bestandteil dieser Vergabe ist die Modernisierung des Gebäudes D an der Echelmeyerstraße 2 sowie der Neubau auf dem ca. 15.000 qm großen Grundstück an der Ossenkampstiege. Beide Maßnahmen sind eng miteinander verzahnt und die bauliche Umsetzung von Neubau und Modernisierung muss gut aufeinander abgestimmt und aus einem Guss erfolgen. Es ist deshalb zwingend erforderlich, Neubau und Modernisierung als ein gemeinsames Projekt zu betrachten.Planungsgrundlage stellt ein mit den Fördermittelgebern abgestimmtes und freigegebenes Ideal-Raum-Programm (IRP) dar. Die BGF des Gebäudes D im Bestand beträgt ca. 21.000 qm.Die für den Neubau nach Bauvoranfrage beschiedene BGF beträgt ca. 17.000 qm.Aufgrund der Vorbildfunktion und Verantwortung, die das Handwerk für die Energiewende in Deutschland trägt und der Tatsache, dass die "Macherinnen der Energiewende" am HBZ qualifiziert werden, muss der Neubau auch entsprechende Vorbildfunktion in Sachen Nachhaltigkeit einnehmen. Angestrebt wird hier ein Standard in Anlehnung an BNB Silber.Der Projektabschluss (Neubau und Modernisierung) ist für das Jahr 2030 vorgesehen.Für das Projekt sind in einer ersten Kostenprognose für die Modernisierung "Gebäude D" ca. 9,4 Mio. Euro (netto) für die KG 300 - 500 und für den Neubau "Gebäude O" ca. 57 Mio. Euro (netto) für die KG 300 - 500 angesetzt.Die Maßnahme wird nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich zu 65% aus Bundes- und Landesmitteln mitfinanziert.Die Umsetzung der Baumaßnahme muss unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen.Die Umsetzung der Baumaßnahme muss unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen. Insbesondere die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes (RZBau) müssen eingehalten werden. Das Projekt ist als eine vom Bund- und Land (erheblich) geförderte Zuwendungsmaßnahme auf der Basis der "Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterbildung zu Kompetenzzentren (15.01.2015) der Bundesministerien für Bildung und Forschung und für Wirtschaft und Energie" vorgesehen. Ferner ist die jeweils gültige Fassung von GEG und GEIG anzuwenden.
Los 1 (Tragwerksplanung):Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.Folgende Leistungen sind Inhalt des Vergabeverfahrens gewesen:- Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1-6 im Sinne des § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14 inklusive konstruktiver Brandschutz sowie (ggf.) Besondere Leistungen in den Leistungsphasen (LPH) 1-9.Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Die Beauftragung ist in 2 miteinander verknüpften Bauabschnitten vorgesehen. Zudem ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.-------------------------------------------------------------------------------------------Los 2 (Bauphysik): Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.Folgende Leistungen sind Inhalt des Vergabeverfahrens gewesen:- Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. Anlage 1, Ziffer 1.2 HOAI;- Bauphysik - Bauakustik / Schallschutz gem. Anlage 1, Ziffer 1.2 HOAI;- Bauphysik - Raumakustik gem. Anlage 1, Ziffer 1.2 HOAI;sowie (ggf.) Besondere Leistungen in den Leistungsphasen (LPH) 1-9.Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Die Beauftragung ist in 2 miteinander verknüpften Bauabschnitten vorgesehen. Zudem ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Erläuterung zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung
günstigstes Angebot 10 Pkt. - lineare Abstufung
Die folgenden Besonderen Leistungen werden im Verfahren optional abgefragt:Los 1 - TragwerksplanungLP 1: Betontechnologische Bestandsaufnahme inkl. Beprobung (Bohrkern) und Untersuchung (nur Modernisierung)-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 2: Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 2: Aufstellen eines Lastenplans, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 2: Vorläufige nachprüfbare Berechnung der Gründung-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 3: Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung wesentlich tragender Teile-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 3: Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung der Gründung-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung)-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 4: Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen (zum Beispiel Fassaden)-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 8: Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen
-----------------------------------------------------------------------------------------------
Besondere Leistungen zu Los 2 (Bauphysik) siehe "Zusätzliche Angaben"
Die folgenden Besonderen Leistungen werden im Verfahren optional abgefragt:Los 2 - Bauphysik LP 1: Bestandsaufnahme bestehender Gebäude, Ermitteln und Bewerten von Kennwerten (nur Modernisierung)-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 1: Mitwirken bei dem Zusammenstellen der Anforderungen aus Zertifizierungssystemen (angestrebt wird hier ein Standard in Anlehnung an eine Zertifizierung (min. BNB Silber))-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 1: Mitwirken bei der Entwicklung eines Energiekonzepts unter Beachtung der Abhängigkeit von Gebäude und Technischer Ausrüstung, der Nutzungsrandbedingungen und der örtlichen Klimata-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 2: Mitwirken beim Klären von Vorgaben für Fördermaßnahmen und bei deren Umsetzung-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 2: Erstellen eines fachübergreifenden BauteilkatalogsErstellen eines Bauteilkatalogs, ggf. mit zeichnerischer Darstellung der Konstruktionen, der neben den für den Wärmeschutz wichtigen Schichten mit Materialbeschreibungen die Schichten des Bauteils unter Zuarbeit anderer am Projekt beteiligten Planer enthält, z.B. Objektplaner, Tragwerksplaner, Planer für Bauwerksabdichtung, Akustik und Brandschutz.-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 2: Zuarbeiten und Mitwirken im Rahmen einer BNB-Zertifizierung (geplant ist ein Standard in Anlehnung an BNB-Silber). Berücksichtigung der Anforderungen an die Bauphysik in der Projektbearbeitung, die sich durch die Zertifizierung ergeben.-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 3: Zuarbeiten und Mitwirken im Rahmen einer BNB-Zertifizierung (geplant ist ein Standard in Anlehnung an BNB-Silber). Berücksichtigung der Anforderungen an die Bauphysik in der Projektbearbeitung, die sich durch die Zertifizierung ergeben.-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 3: Fortschreibung der Raumbücher in Bezug auf die Belange der Bauphysik-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 3: Die Leistungen zum Wärmeschutz sollten folgende Leistungen berücksichtigen: 2-dimensionale Wärmebrückenberechnung und 3-dimensionale Wärmebrückenberechnung-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 3: Thermische Gebäudesimulation: Einzelraum (15-100qm), Werkstatt (150-300qm) und Mensa (350-450qm)-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 3: Fortschreiben eines fachübergreifenden Bauteilkatalogs-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 4: Mitwirken bei Vorkontrollen in Zertifizierungsprozessen-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 5: Mitwirken beim Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattplanung der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 5: Fortschreibung der Raumbücher in Bezug auf die Belange der Bauphysik-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 5: Zuarbeiten und Mitwirken im Rahmen einer BNB-Zertifizierung (geplant ist ein Standard in Anlehnung an BNB-Silber). Berücksichtigung der Anforderungen an die Bauphysik in der Projektbearbeitung, die sich durch die Zertifizierung ergeben.-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 8: Mitwirken bei der Baustellenkontrolle:- Unterstützung der Bauleitung bei der Überprüfung von Detailausbildungen- Überprüfung der eingebauten Dämmstoffe und Vergleich mit den Anforderungen im EnEV-Nachweis- Überprüfung der Maßnahmen für den sommerlichen Wärmeschutz- Mitwirken bei der Überprüfung der Bauausführung bei Zustimmung im Einzelfall-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 8: LP 8: Messtechnisches Überprüfen der Qualität der Bauausführung und von Bauteil- oder Raumeigenschaften hier: Blower-Door-Test-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 8: LP 8: Messtechnisches Überprüfen der Qualität der Bauausführung und von Bauteil- oder Raumeigenschaftenhier: Schallschutzmessung (Tritt- und Luftschall) zur Dokumentation der Erreichung der Schallschutzanforderungen. Der AN hat zunächst mit 30 Messungen zu kalkulieren.-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 8: Messtechnisches Überprüfen der Qualität der Bauausführung und von Bauteil- oder Raumeigenschaftenhier: Raumakustikmessungen einzelner Räume zur Dokumentation der Erreichung der Raumakustikanforderungen. Der AN hat zunächst mit 10 Messungen zu kalkulieren.-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 8: Zuarbeiten und Mitwirken im Rahmen einer BNB-Zertifizierung (geplant ist ein Standard in Anlehnung an BNB-Silber). Berücksichtigung der Anforderungen an die Bauphysik in der Projektbearbeitung, die sich durch die Zertifizierung ergeben.-----------------------------------------------------------------------------------------------LP 8: Mitwirken bei der Bauabnahme
Die Handwerkskammer Münster plant für diese Beschaffung Fördergelder des Bundes und des Landes NRW zu verwenden, sodass sich ihre Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber allein nach § 99 Nr. 4 GWB richtet. Ausgehend von der derzeit in Aussicht gestellten Förderquote wird daher vorsorglich eu-weit ausgeschrieben. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt bei eu-weiten Ausschreibungen § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen außerhalb dieses Verfahrens sind nicht gestattet..Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.