Lieferung einer Drehleiter DLA(K) nach DIN 14043 DIN EN1846
Lieferung eines Fahrgestells sowie des feuerwehrtechnischen Aufbaus und Hubrettungssatzes für eine Drehleiter DLA(K) nach DIN 14043 DIN EN1846
Der Preis ist das einzige Wertungskriterium.
1. Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung und Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz NRW sowie eine Teilnahme an dem Verfahren "202606161100 Lieferung einer Drehleiter für die Feuerwehr Steinfurt". Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und über die gesamte Kommunikation informiert werden;
2. Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW geführt;
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Kreisstadt SteinfurtFachdienst Stadtplanung und Bauordnung - Zentrale VergabestelleZimmer 253Emsdettener Str. 4048565 Steinfurt
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VgV nachgefordert werden.
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB erfüllt sein. Dies betrifft Ausschlussgründe nach § 21 Arbeitsnehmer-Entsendegesetz, § 98c des Aufenthaltsgesetzes § 19 Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, sofern der Anwendungsbereich des § 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (u. a. mind. 1.000 Mitarbeiter im Inland) eröffnet ist. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es sich zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat.Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass sich das Unternehmen zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat.Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist.Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet.Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht seine Tätigkeit eingestellt hat.Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet.Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Die Anforderungen sind anhand der "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) nachzuweisen. Das Formular 521 EU kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Vorhandensein vergleichbarer Referenzen gleichwertig oder vergleichbar durchgeführte Leistungen;
nicht präqualifizierte Unternehmen:der Nachweis ist in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren (2023 - 2025) erbrachten wesentlichen Lieferungen / Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraumes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers zu erbringen;
Präqualifizierte Unternehmen:als Nachweis der Eignung sind Angaben zur Präqualifizierung im Angebot (Vordruck 324) einzutragen. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in der Präqualifizierungsdatenbank enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot einzureichen.
Den Vergabeunterlagen beigefügte Vertragsbedingungen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Straßen-Frontlenker Fahrgestell geeignet zum Aufbau einer DLA(K) 23/12 nach DIN EN 14043, mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 16.000kg.
zu Los 1: kostenlose Überführung zum Aufbauhersteller (Los 2).
Feuerwehrtechnischer Aufbau einschließlich Hubrettungssatz für DLA(K) 23/12 nach DIN 14043:2014-04 in Verbindung mit EN 1846 Teil 1-3 und E DIN 14502-2 passend zu dem in Los 1 beschriebenen Fahrgestell mit einer zulässigen Gesamtmasse von 16.000 kg.
Erfüllungsort ist Standort des Auftragnehmers.
Die Maschinisten-Schulung erfolgt beim Auftraggeber, Standort Feuerwache Burgsteinfurt, In der Sandkuhle 1-3, 48565 Steinfurt.