1. Es liegen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor.
2. Es wurde über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren weder beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt. Darüber hinaus ist das Unternehmen nicht zahlungsunfähig, es befindet sich nicht im Verfahren der Liquidation oder es hat seine Tätigkeit nicht eingestellt.
3. Die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung sind ordnungsgemäß erfüllt.
4. Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
5. Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
6. Es liegen keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB vor.
präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen:
Die Anforderungen sind durch die unterzeichnete Eigenerklärung Ausschlussgründe (Vordruck 521) mit dem Angebot nachzuweisen. Der Vordruck 521 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
7. Ein Ausschluss nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz liegt nicht vor.
präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen:
diese Anforderung ist durch die unterzeichnete Eigenerklärung Mindestlohngesetz (Vordruck 522) mit dem Angebot nachzuweisen. Der Vordruck 522 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
8. der Bieter ist Mitglied in der Berufsgenossenschaft.
nicht präqualifizierte Unternehmen: die Anforderung ist mit dem Angebot anhand der Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck 5c) nachzuweisen. Der Vordruck 5c kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Präqualifizierte Unternehmen: Als vorläufigen Nachweis der Eignung sind Angaben zur Präqualifikation im Angebotsschreiben (Vordruck 324) einzutragen. Der Vordruck 324 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in der Präqualifizierungsdatenbank enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot einzureichen.
9. Bedingung für die Ausführung des Auftrages: der Bieter ist im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBfG). Er setzt nur zuverlässiges und zur Schülerbeförderung geeignetes Fahrpersonal ein, das eine gültige Fahrerlaubnis für das eingesetzte Fahrzeug und eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeVO) besitzt.
präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen: diese Anforderung ist durch die unterzeichnete Eigenerklärung zur Bedingung für die Ausführung des Auftrags (Vordruck 125) mit dem Angebot nachzuweisen. Der Vordruck 125 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird ein aktueller Nachweis der Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in einer von der Vergabestelle bestimmten Frist vorgelegt werden.