1. Es liegen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor.
2. Es wurde über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren weder beantragt oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt. Darüber hinaus ist das Unternehmen nicht zahlungsunfähig, es befindet sich nicht im Verfahren der Liquidation oder es hat seine Tätigkeit nicht eingestellt.
3. Die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung sind ordnungsgemäß erfüllt.
4. Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
5. Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
6. Es liegen keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB vor.
präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen:
Die Anforderungen sind durch die unterzeichnete Eigenerklärung Ausschlussgründe (Vordruck 521) mit dem Angebot nachzuweisen. Der Vordruck 521 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.