Zur Abdeckung des Bedarfs an Ökostrom benötigt der Auftraggeber einen neuen Energieliefervertrag. Der abgeschlossene Energieliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an Ökostrom zur Versorgung der ausgeschriebenen Abnahmestellen.
Ausgeschrieben wurde in einem Los, welches in zwei Preisgruppen definiert wurde
Preisgruppe 1 (Straßenbeleuchtung)Anzahl der Abnahmestellen: 66Jahresverbrauch: 449.952 kWh;
Preisgruppe 2 (Stadtteile)Anzahl der Abnahmestellen: 213Jahresverbrauch: 3.484.442 kWh
Die prognostizierte Jahresmenge 2026 wird mit ca. 3.934.394 kWh angenommen.
Der Vertrag kann maximal einmal um 12 weitere Monate verlängert werden. Verlängerungsoption: 01.01.2029; 00:00 Uhr bis 31.12.2029; 24.00 Uhr.Wenn der Auftraggeber der Verlängerungsoption nicht bis zum 31.03.2028, 24:00 Uhr, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer widerspricht, verlängert sich der Energieliefervertrag automatisch um die entsprechende Vertragslaufzeit. Gleiches Recht gilt für den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber.Wird die Verlängerungsoption genutzt, endet der Vertrag automatisch am 31.12.2029 um 24:00 Uhr ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot erhalten 0 Punkte.Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen ("günstigstes Angebot" / "günstigstes Angebot + 20%").
Dem Bieter wird gestatten, dem Auftraggeber mit Angebotsabgabe eine Mengentoleranzgrenze abzugeben. Der Mindeststandard ist 10%.
Bewertung Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze:< 10% 0 Punkte;>= 10% 20 Punkte;>= 20% 70 Punkte;100 % (flexibel) 100 Punkte.
Wenn der Bieter/Energieversorger auf eine Mengentoleranzgrenze verzichtet und selbst das Risko der Verbrauchsschwankungen auf Seiten des Auftraggebers trägt, erhält er die volle Punktzahl, soweit er keine Prozentuale Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze im Formular Angebot zur Ökostrombelieferung angibt. Werden Prozentuale Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze im Formular Angebot zur Ökostrombelieferung aufgeführt, gilt obige Bepunktung.
Bieter, die ein Dienstleistungsentgelt <= 0,5 ct/kWh anbieten, erhalten die maximale Punktzahl von 100 Punkten.Liegt das angebotene Entgelt >0,5 ct/kWh werden 0 Punkte vergeben.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinweis: es wurde versehentlich eine falsche Bekanntmachungsnummer unter "frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren" in der Vergabebekanntmachung mit der Veröffentlichungsnummer 686809-2025 bekanntgegeben. Durch diese Vergabebekanntmachung wird der Fehler berichtigt.